- Die beitragsfinanzierte sogenannte „Aktienrente“ darf nicht
spekulativ den Schwankungen des Aktienmarktes ausgesetzt werden.
Keinen weiteren Kniefall vor der FDP!
- Der bei der jährlichen Rentenanpassung steuerlich freigestellte
Teil der Rente darf nicht mehr als Festbetrag bestimmt werden,
sondern muss prozentual festgelegt werden. Sonst würde diese
Praxis, die von der Rürup Kommission unter Kanzler Schröder
gegen Widerstände beschlossen worden war, zu einer vollen
Besteuerung dieser Rentenerhöhung in den späten Folgejahren
führen. Damit würde man der sozialen Zielsetzung, dass netto
mehr übrig bleiben muss widersprechen. Deshalb schließt sich
der AfA Kreisverband Miesbach der Forderung des VdK nach einer
Reform der Rentenbesteuerung an.
Darüber hinaus sollte die Rente wieder auf 53% des Lohnes erhöht
werden und zwar in Schritten. Die Notwendigkeit dieser Korrektur
machen folgende Zahlen deutlich: Laut SZ vom 29.1.2023 erhalten
Männer im Durchschnitt 1218 Euro und Frauen 809 Euro. Der
Münchner Merkur schrieb am 31.1.2023, dass die Hälfte der
Rentner weniger als 1000 Euro erhält.
Außerdem sind geringe Renten steuerfrei zu stellen!
Im Sinne der Behebung der sozialen Schieflage (Aussage von Prof.Dr.
Marcel Fratscher) ist es unbedingt notwendig, den steuerlichen
Grundfreibetrag entscheidend zu erhöhen. Wir bitten zu bedenken,
dass es immerhin 21 Millionen Rentner*innen gibt, die bei Wahlen
auch entscheidend sein können (eine Übergewinnsteuer hätte das
Finanzierungsproblem spielend gelöst).
Margarita Horn, Schliersee
Hans Pawlovsky, Hausham