S2 Rentenreform

Status:
Nicht abgestimmt
  1. Die beitragsfinanzierte sogenannte „Aktienrente“ darf nicht

spekulativ den Schwankungen des Aktienmarktes ausgesetzt werden.

Keinen weiteren Kniefall vor der FDP!

 

  1. Der bei der jährlichen Rentenanpassung steuerlich freigestellte

Teil der Rente darf nicht mehr als Festbetrag bestimmt werden,

sondern muss prozentual festgelegt werden. Sonst würde diese

Praxis, die von der Rürup Kommission unter Kanzler Schröder

gegen Widerstände beschlossen worden war, zu einer vollen

Besteuerung dieser Rentenerhöhung in den späten Folgejahren

führen. Damit würde man der sozialen Zielsetzung, dass netto

mehr übrig bleiben muss widersprechen. Deshalb schließt sich

der AfA Kreisverband Miesbach der Forderung des VdK nach einer

Reform der Rentenbesteuerung an.

Darüber hinaus sollte die Rente wieder auf 53% des Lohnes erhöht

werden und zwar in Schritten. Die Notwendigkeit dieser Korrektur

machen folgende Zahlen deutlich: Laut SZ vom 29.1.2023 erhalten

Männer im Durchschnitt 1218 Euro und Frauen 809 Euro. Der

Münchner Merkur schrieb am 31.1.2023, dass die Hälfte der

Rentner weniger als 1000 Euro erhält.

Außerdem sind geringe Renten steuerfrei zu stellen!

 

Im Sinne der Behebung der sozialen Schieflage (Aussage von Prof.Dr.

Marcel Fratscher) ist es unbedingt notwendig, den steuerlichen

Grundfreibetrag entscheidend zu erhöhen. Wir bitten zu bedenken,

dass es immerhin 21 Millionen Rentner*innen gibt, die bei Wahlen

auch entscheidend sein können (eine Übergewinnsteuer hätte das

Finanzierungsproblem spielend gelöst).

Margarita Horn, Schliersee

Hans Pawlovsky, Hausham

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage
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