RGP13 Regierungsprogramm der BayernSPD - Migration & Integration

Migration & Integration

Ein gutes Fünftel der Bevölkerung in Bayern hat einen Migrationshintergrund – Tendenz steigend. Wir werden die soziale, politische, gesellschaftliche sowie kulturelle Gleichbehandlung aller hier lebenden Bürgerinnen und Bürger umsetzen. Dies wird zu einer Steigerung der Repräsentanz von Migrantinnen und Migranten in politischen Ämtern genauso wie bei Führungspositionen in Betrieben, staatlichen Behörden und in weiteren Bereichen führen. Eine doppelte Staatsbürgerschaft für Migrantinnen und Migranten wird von uns daher unterstützt und begrüßt.

 

Wir werden eine echte Migrantenvertretung auf Landesebene schaffen, die bei allen sie betreffenden Politikbereichen beteiligt werden muss. Ebenso werden wir die Bildung von Integrationsbeiräten in allen Kommunen und Landkreisen vorantreiben, um eine echte Teilhabe zu gewährleisten. Denn nur durch eine echte Teilhabe an der Gesellschaft kann Integration gelingen und eine Gemeinschaft entstehen. Ein Teilhabegesetz wird die nötigen Rahmenbedingungen schaffen.

Gleichfalls werden wir die Zuständigkeit für den Themenbereich „Integration“ aus dem Innenministerium wieder zurück in das Sozialministerium verlagern. Das derzeitige bayerische Integrationsgesetz, das bereits in vielen Punkten für verfassungswidrig erklärt wurde, werden wir gründlich reformieren.

Wir streben das Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass ab dem dritten Aufenthaltsjahr für Kommunal- und Landtagswahlen an. Darüber hinaus wird eine SPD-geführte bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative ergreifen, um ein bundesweites Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten zu erreichen.

 

Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft und die Integration ist der stete Kampf gegen den Rassismus auf allen Ebenen: das fängt bei einer Initiative zur Streichung des Wortes „Rasse“ aus dem Grundgesetz an und hört bei einem Landesantidiskriminierungsgesetz noch lange nicht auf. Der Rassismus ist eine besonders schwerwiegende Form der Diskriminierung – und deshalb werden wir – analog einer Regelung in Baden-Württemberg – eine Antidiskriminierungsstelle pro 70.000 Einwohnern gesetzlich vorschreiben.

 

Menschen die zu uns kommen sollen in Zukunft schneller eine Arbeitserlaubnis erhalten und Abschlüsse einfacher anerkannt werden. Hierfür wird es eine klare Verwaltungsanweisung geben, um das aktuell unterschiedliche regionale Vorgehen zu beenden. Aus der Berufsanerkennung folgt auch der Anspruch auf entsprechende tarifgemäße Arbeitsbedingungen. Siehe hierzu Seite 5 im Wirtschaftskapitel.

 

Der Bildungserfolg der Kinder darf nicht vom Elternhaus abhängen. Der Anteil der Migrant*innen an allen Schultypen wird weiterwachsen. So sind z.B. die meisten Gymnasien gar nicht darauf eingestellt, Migrant*innenkinder in größerer Zahl aufzunehmen. Es wird mit uns mehr Pädagog*innen, Lehrer*innen und Erzieher*innen mit Migrationsgeschichte geben; das ist eine Chance für das Bildungssystem ganz allgemein. Neuangekommene Menschen in Bayern bekommen einen Anspruch auf Schulbesuch, Ausbildung oder Schulungen (z.B. in Sprachkursen) zur Ausführung eines Berufes, sowie auch begleitende Kinderbetreuung. Die Anerkennung von ausländischen pädagogischen Qualifikationen soll komplett neu, einheitlich und transparent geregelt werden. Darüber hinaus werden wir die Möglichkeiten für Migrant*innen BAföG zu beziehen verbessern. Weiterhin wird Migration und Integration ein Pflichtthema in der Lehrerausbildung werden, das allgemein auch prüfungsrelevant wird.

 

Aber nicht nur den teilweise schon seit vielen Jahren oder Jahrzehnten hier lebenden Migrantinnen und Migranten gilt unser Augenmerk, sondern über ein Jahr nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine auch den dadurch ausgelösten und allen weiteren Fluchtbewegungen.

Die Ausländerbehörden werden nicht mehr dem Grundsatz der Abschottung verpflichtet sein, sondern als „Visitenkarten unseres Staates“ zu echten Willkommensbehörden umgestaltet: sowohl für Kriegsflüchtlinge, die vorübergehend in unserem Land Schutz suchen, als auch für alle übrigen Zuwanderer. Wir setzen uns für die Schaffung eines Landesaufnahmeprogramms ein, welches sichere Einreisen für schutzbedürftige Geflüchtete ermöglicht.

Ebenso werden wir die willkürlichen und teils brutalen Abschiebungen von Menschen, bei denen keine zwingenden strafrechtlichen Gründe vorliegen, insbesondere von schulpflichtigen Kindern, Menschen in Ausbildung oder Beruf aus Bayern beenden. Das „Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen“ ist in ein ordentliches Landesamt für Geflüchtetenhilfe umzuwandeln, das den humanitären Verpflichtungen Bayerns nachkommt.

 

Die menschenverachtenden Ankerzentren schaffen wir ab. Diese verhindern Integration und machen die nicht selten von der Flucht traumatisierten Menschen zusätzlich krank. Der Schlüssel zu einer gelingenden Integration – die niemals Assimilation meinen kann – sind dezentrale Unterbringung und frühzeitiger Spracherwerb. Deutschkurse werden wir daher von Anfang an erteilen, auch wenn der dauerhafte Aufenthalt nicht gesichert ist. Die Arbeit, u.a. von ‚refugio‘, im Bereich der psychologischen Betreuung von Geflüchteten wollen wir fördern und weiter ausbauen.

Eine SPD-geführte bayerische Staatsregierung wird eine Gleichbehandlung von Geflüchteten aus der Ukraine und allen übrigen Geflüchteten umsetzen – zeigt die Aufnahme der Ukrainer doch, was in Deutschland und in Bayern alles möglich ist.

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Ä1 zum RGP13 Ändern 50 AfA Bayern Steichen Zeile 50 ff.   Aus der Berufsanerkennung folgt auch der Anspruch auf entsprechende tarifgemäße Arbeitsbedingungen. Siehe hierzu Seite 5 im Wirtschaftskapitel.   Ersetzen: Diese Anweisung wird auch eine Prüfung der Anwendung des jeweils maßgebenden Flächentarifvertrages und der betrieblichen Mitbestimmung enthalten.