E2 Regeln für autonome Waffensysteme

Status:
Überweisung

Die SPD‑Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Bundesrepublik Deutschland auf internationaler Ebene Druck ausübt, um zügige völkerrechtliche Regelungen für autonome Waffensysteme zu erreichen (Gegenstand dieses Antrags sind nicht ferngesteuerte Waffensysteme, z.B. Kampfdrohnen, sondern Systeme bei denen nach einem initialen Startbefehl kein Mensch mehr in die Entscheidungsprozesse eingreift.) Die Entwickelung des (Völker-)Rechts hält gegenwärtig mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz nicht Schritt. Gemeinsam mit seinen europäischen Partnern kann und muss Deutschland einen wichtigen Beitrag zur zügigen Erreichung adäquater Regelungen zur Sicherstellung humanitärer Grundsätze leisten. Insbesondere muss sich Deutschland dafür einsetzen, dass Haftbarkeit und strafrechtlicher Verantwortlichkeit klar und schnell geregelt werden. Dieser Antrag stellt explizit keine Abkehr von der Forderung im Bundestagswahlprogramm 2017 nach einer Ächtung autonomer Waffensysteme dar, sondern soll die dort ausgeführte Forderung nach internationalen Regelungen für neuartige Waffensysteme konkretisieren und ihr Nachdruck verleihen.

 

Begründung:

Im Jahr 2015 haben über 1000 Wissenschaftler und Experten für künstliche Intelligenz einen offenen Brief unterschrieben in dem sie vor einem “military artificial intelligence arms race” warnen und zu einem Bann offensiver autonomer Waffensysteme aufrufen. Die Wissenschaftler weisen darauf hin, dass autonome Waffensysteme technisch gesehen innerhalb weniger Jahre, nicht Jahrzehnte, möglich sein werden. Die Autoren warnen, dass sich hier sehr schnell ein Rüstungswettlauf ähnlich dem nuklearen Wettrüsten im Kalten Krieg entwickeln kann.[1] Eine erhebliche Gefahr durch autonome Waffensysteme besteht darin, dass sie dazu beitragen können die Hemmschwelle in den Krieg zu ziehen zu senken.[2]

Es wird mitunter argumentiert, dass sich gerade durch künstliche Intelligenz in autonomen Waffensystemen exzessive Gewalt, die durch Menschen im Krieg immer wieder geübt wird, vermeiden lasse („Robots reduce war crimes and crimes in war: they do not rape, do no get angry or afraid, they do not intentionally commit war crimes — unless programmed to do so“ [3]).

Angesichts der erheblichen Risiken, die – trotz möglicher positiver Aspekte – mit autonomen Waffensystemen und einem entsprechenden Wettrüsten verbunden sind, sind klare völkerrechtliche Regelungen und Beschränkungen für solche Technologien dringend geboten. Mit internationalen Regelungen zu warten bis sich autonome Waffensysteme in größerem Stil etabliert haben kann fatal sein, da der Schritt hinter einmal gewonnene Möglichkeiten kaum erreicht werden kann. Da ein vollständiges, weltweites Verbot und die Durchsetzung eines solchen Verbots sich realistisch wohl nicht durchsetzen lassen, ist die Zielsetzung dieses Antrags einstweilig die zügige Erreichung von Regelungen zur Sicherstellung humanitärer Grundsätze.

[1] The Guardian, 27. Juli 2015; www.theguardian.com/technology/2015/jul/27/musk-wozniak-hawking-ban-ai-autonomous-weapons

[2] M. Ekelhof und M. Struyk, „Deadly decisions – 8 objections to killer robots“, https://www.paxvoorvrede.nl/media/files/deadlydecisionsweb.pdf

[3] V. C. Müller, „Autonomous Killer Robots Are Probably Good News“,    https://philpapers.org/rec/MLLAKR

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
Beschluss: Überweisung an nächsten Landesparteitag
Beschluss-PDF: