S15 Pilotprojekt – Drogenkonsumräume für Bayern

Der bayerische Landtag möge beschließen, dass die Staatsregierung von der Ermächtigungsklausel in §10a Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) Gebrauch macht. Es soll eine auf mindestens fünf Jahre zeitlich begrenzte Rechtsverordnung erlassen werden, die die Einrichtung von Drogenkonsumräumen erlaubt. Somit bietet sich die Möglichkeit Pilotprojekte für Drogenkonsumräume zu starten und die daraus resultierenden Entwicklungen für die örtliche und bayerische Drogenszene zu beobachten.

Begründung:

Die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes dient Konsumenten von psychoaktiven Drogen wie Heroin, die intravenösen Gebrauch betreiben, dazu den Konsum in einem von Fachpersonal beaufsichtigten Umfeld zu verlagern. Dadurch erhält die ansässige Drogenberatung die Möglichkeit in Kontakt mit den Konsumenten zu treten, den Konsumenten Hilfe anzubieten bei der Bewältigung ihrer Drogensucht, ihnen Informationen zum inhalativen Konsum bereit zu stellen sowie medizinisch einzuschreiten beim Konsum einer Überdosis.

Drogenkonsumräume gibt es mittlerweile in Hamburg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, der Schweiz, den Niederlanden, Spanien, Australien und Kanada.

Auch wenn die wissenschaftliche Beobachtung von Drogenkonsumräumen noch relativ am Anfang steht, gibt es mittlerweile mehrere Studien, die eine positive Entwicklung bescheinigen. So werden innerhalb der Konsumräume Todesfälle aufgrund einer Überdosierung vom medizinischen Fachpersonal verhindert, was beim Konsum auf der Straße oder in Wohnungen nicht der Fall ist.

Die Akzeptanz bei den Konsumenten ist sehr hoch. Dies wurde durch Umfragen bestätigt und ist auch daran zu erkennen, dass die Konsumräume bereits kurz nach der Öffnung intensiv genutzt werden.

Drogenkonsumräume sind keine rechtsfreien Räume, da in ihnen das Bundesrecht, Landesrecht und die kommunalen Rechtsvorschriften gelten. Der Konsum von Heroin ist straffrei. Nicht jedoch der Besitz. Wobei bei einer geringen Menge von drei Konsumeinheiten von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann.

Aufgrund der hohen Zahl von Drogentoten in Bayern, etwa jeder vierte Drogentote in Deutschland stirbt im Freistaat, ist es an der Zeit dem etwas entgegen zu setzen. Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ist ein wichtiger Schritt, um die Sterberate deutlich zu reduzieren und mit Hilfe von zeitlich befristeten Pilotprojekten kann dies erreicht werden. Sollte wider Erwarten die Analyse des Projekts in Summe negativ ausfüllen, besäße die zukünftige Landesregierung die Möglichkeit die Erlaubnis nicht weiter zu verlängern.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der bayerische Landtag möge beschließen, dass die Staatsregierung von der Ermächtigungsklausel in §10a Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) Gebrauch macht. Es soll eine auf mindestens fünf Jahre zeitlich begrenzte Rechtsverordnung erlassen werden, die die Einrichtung von Drogenkonsumräumen erlaubt. Somit bietet sich die Möglichkeit Pilotprojekte für Drogenkonsumräume zu starten und die daraus resultierenden Entwicklungen für die örtliche und bayerische Drogenszene zu beobachten.

Beschluss-PDF: