S9 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung

Die Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen ist so zu verändern, dass sie ihrem originären Ziel, die Patientenversorgung zu verbessern und das Pflegepersonal zu entlasten, tatsächlich gerecht wird.

Begründung:

In der derzeit gültigen Fassung legt die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung nur für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie Mindeststandards fest und zwar bei 25 % der Bereiche mit der schlechtesten Personalausstattung. Das bedeutet, nur das Viertel der Krankenhäuser mit der schlechtesten Personalausstattung muss aufstocken, und zwar genau so viel Personal, um das Niveau an der Grenze zum zweitschlechtesten Viertel der Kliniken zu erreichen. Damit wird weder die Patientenversorgung verbessert noch das Pflegepersonal nachhaltig entlastet.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
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