I7 „Personalisierte Verhältniswahl“ für den Bundestag

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich in Regierungsverantwortung und Bundestag dafür einzusetzen, dass bei bei den Bundestagswahlen ein personalisiertes Verhältniswahlrecht eingeführt wird.

Dieses personalisierte Verhältniswahlrecht sollte in der Art und Weise gestaltet werden wie es im Freistaat Bayern bereits für die Landtagswahlen organisiert ist.

 

Begründung:

Bei der letzten und vorletzten Landtagswahl konnte sich unser Landtagskandidat von einen nicht guten Listenplatz auf der Bezirksliste für Mittelfranken nach oben verbessern. Diese Verbesserung ist durch das sehr Wählervotum gelungen. Der Landtagskandidat ist in den Landtag eingezogen, weil über er genügend Erst- und Zweitstimmen verfügte.

Bei der letzten Bundestagswahl konnte sich unser Bundestagskandidat von einen nicht guten Listenplatz auf der Landesliste für Bayern nicht verbessern trotz seiner sehr guten Ergebnisse gemessen am Landesdurchschnitt in Bayern. Er war „Stimmenkönig“ von Bayern und konnte nicht in den Bundestag einziehen. Verursacht durch einen Todesfall ist er jetzt nachgerückt und Mitglied im Bundestag.

Bei der personalisiertes Verhältniswahl hätte dann der einzelne Wähler die Möglichkeit einen Kandidaten vorzuziehen. Gute Leute auf nicht guten Listenplätzen würden davon profitieren.

Empfehlung der Antragskommission:
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