S12 Öffentliche Gesundheitsversorgung ausbauen: Aufhebung der Fachgebietsbeschränkung für die bayerischen Bezirkskliniken

Status:
Nicht abgestimmt

Der   Landesparteitag spricht sich dafür aus, die Fachgebietsbeschränkung für die bayerischen Bezirkskliniken aufzuheben.

Zum Ausbaus der öffentlichen Gesundheitsversorgung ist die Voraus-
setzung zu schaffen, dass die kommunalen Krankenhäuser, seien sie in Trägerschaft eines Bezirks, einer Stadt oder eines Landkreises, die Möglichkeit bekommen, untereinander Kooperationen und Verbünde einzugehen z.B. mit dem Ziel, notwendige Spezialisierungen mit größeren Planungseinheiten zu gewährleisten. Damit kann ein zuverlässiger Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen Bayerns geleistet werden. Das ist auch in ökonomischer Hinsicht sinnvoll. Im Verbund kann Effizienz gesteigert und Überlebensfähigkeit gesichert werden.

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bayerischen Landtag einzubringen.

Begründung:

Die Entwicklung in der Psychiatrie, insbesondere im wachsenden Bereich der Gerontopsychiatrie, erfordert eine enge Zusammenarbeit mit somatischen Einrichtungen, insbesondere der inneren Medizin. Auch in somatischen Kliniken nehmen die psychischen Krankheitsbilder zu. Aus fachlicher Sicht ist daher eine enge Kooperation mit internistischen Abteilungen mehr als wünschenswert.

Das Gleiche gilt im Bereich der Neurologie. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit somatischen Einrichtungen, z.B. der Radiologie, der Intensivmedizin, der inneren Medizin u.a. zwingend erforderlich.

Neben diesen fachlichen Gesichtspunkten sind auch ökonomische Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Einerseits arbeiten 50% der Krankenhäuser in den ländlichen Gebieten defizitär, und es drohen in einigen Fällen sogar Schließung oder Privatisierung. Auf der anderen Seite ist eine flächendeckende Notfallversorgung in Krankenhäusern dringend erforderlich. Kleinere Stadt- und Kreiskrankenhäuser können ihr Weiterbestehen und die notwendige Spezialisierung aus eigener Kraft bzw. bezogen auf die Kreis- oder Stadtebene nicht leisten, da hierfür größere Planungseinheiten erforderlich sind.

Darüber hinaus sind größere kommunale Krankenhauszusammenschlüsse auf dem Markt besser in der Lage, günstige Konditionen zu verhandeln.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Landtagsfraktion
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