G3 Niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei sexualisierter Gewalt und Diskriminierung schaffen

Wir fordern die Schaffung niedrigschwelliger Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei sexualisierter Gewalt und Diskriminierung von Seiten öffentlicher Institutionen. Das bloße Einführen von zum Beispiel Frauen*beauftragten und Gleichstellungsbeauftragten allein reicht nicht aus. Die Angebote müssen auch bei den Betroffenen ankommen. Wenn nach Informationen gesucht wird, müssen diese leicht auffindbar sein. Dazu zählen entsprechende Keywords auf den Webseiten, damit entsprechende Angebote einfach über Suchmaschinen gefunden werden können, wie „Awareness + Name der Universität“, „Belästigung + Name der Universität“ etc., sowie auch entsprechend detaillierte Informationen auf den Webseiten mit internen sowie externen Ansprechpartner*innen für Betroffene in unterschiedlichen Situationen.

Sowohl die Informationen als auch die Beratung müssen in verschiedenen Sprachen angeboten werden, damit auch nicht deutschsprachige Betroffene das Angebot wahrnehmen können.

Begründung:

Sexualisierte Gewalt und Diskriminierung finden alltäglich statt und erfordern daher unser gesellschaftliches Eingreifen. Dazu zählen sowohl ein gesteigertes Bewusstsein in der Bevölkerung für diese Probleme als auch schnelle, niedrigschwellige Hilfsmöglichkeiten und ggf.

entsprechende Konsequenzen, um vor Übergriffen schützen zu können und Prävention betreiben zu können. Davon sind auch öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungen, Schulen, Universitäten, Hochschulsport und viele andere Einrichtungen und Institutionen betroffen. Da es für die Betroffenen ohnehin sehr schwer ist, dies zu thematisieren oder eine Beschwerde einzureichen, müssen Angebote zur Betreuung sowie Beschwerde niedrigschwellig zugänglich sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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