Y1 Neue Hochspannungsleitungen. Mindestabstand von 400m zu Wohngebieten ist in das Landesentwicklungsprogramm aufzunehmen

Der SPD-Ortsverein Schwarzenbruck bittet die Landtagsfraktion der BayernSPD sich im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms dafür einzusetzen, dass in den Plan verbindlich festgeschrieben wird, beim Neubau und der Hochrüstung von Hochspannungsfreileitungen im Freistaat Bayern ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 400m einzuhalten, um so die Gefahren von Elektrosmog für die Bewohner zu reduzieren.

Begründung:

Im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms für Bayern ist bezüglich der Stromtrassen derzeit nur vorgesehen, dass es keine Überquerung von Wohngebieten geben soll. Eine Festlegung eines Mindeststandarts mit 400m zu Wohngebieten wie auch in anderen Bundesländern ist nicht enthalten. Aus Sicht der SPD Schwarzenbruck ist dieser Zusatz unbedingt notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger ausreichend vor Elektrosmog zu schützen.

Die Gemeinde Schwarzenbruck im Landkreis Nürnberger Land wird in geringer Entfernung von 50m von einer Hochspannungsfreileitung gestreift, die von Reitersaich (westlich von Nürnberg) nach Ludersheim (in der Nähe von Altdorf im Nürnberger Land) führt. Hierfür laufen derzeit Planungen einer Hochrüstung auf 380 kV. Es ist aus Sicht unserer Bürgerinnen und Bürger wichtig, dass für die planenden Unternehmen die Vorgabe eines 400m-Abstands zur Wohnbebauung durch den Gesetzgeber vorgegeben wird.

Leider sind entsprechende Absichtserklärungen der Politik bis jetzt nicht als Gesetzestext umgesetzt worden. Wir bitten die SPD-Landtagsfraktion sich im Zuge der Beratungen zum Landesentwicklungsprogramm für diese Ergänzung einzusetzen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der SPD-Ortsverein Schwarzenbruck bittet die Landtagsfraktion der BayernSPD sich im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms dafür einzusetzen, dass in den Plan verbindlich festgeschrieben wird, beim Neubau und der Hochrüstung von Hochspannungsfreileitungen im Freistaat Bayern ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 400m einzuhalten, um so die Gefahren von Elektrosmog für die Bewohner zu reduzieren.

Beschluss-PDF: