C1 Mietspiegel mieterfreundlich gestalten

Status:
Überweisung

Den Städten und Gemeinden ist nach Art.28 des Grundgesetzes die Möglichkeit zu gewähren die örtlichen Mietspiegel so zu gestalten, dass die Zahl der zu berücksichtigenden Mieten nicht mietsteigernd wirkt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert einen entsprechenden Gesetzentwurf zu unterbreiten.

Begründung:

Die heutige Einbeziehung von wenigen und noch dazu zeitnahen Altmieten in die sogenannten Mietspiegel trägt zur maßlosen Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmieten bei. Dem ist Abhilfe zu schaffen durch Einbeziehung von wesentlich mehr Altmieten in die Mietspiegel. Eine Anwendung der neuen Regelung sollte vor Ort den Städten und Gemeinden vorbehalten bleiben. Dies würde zugleich der stärkeren Berücksichtigung von Artikel 28 Grundgesetz dienen. Danach muss den Gemeinden „das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
Beschluss: Überweisung an nächsten Landesparteitag
Beschluss-PDF: