C2 Mietspiegel mieterfreundlich gestalten

Mietspiegel mieterfreundlich gestalten

Den Städten und Gemeinden ist nach Art.28 des Grundgesetzes die Möglichkeit zu gewähren die örtlichen Mietspiegel so zu gestalten, dass die Zahl der zu berücksichtigenden Mieten nicht mietsteigernd wirkt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert einen entsprechenden Gesetzentwurf zu unterbreiten.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Den Städten und Gemeinden ist nach Art.28 des Grundgesetzes die Möglichkeit zu gewähren die örtlichen Mietspiegel so zu gestalten, dass die Zahl der zu berücksichtigenden Mieten nicht mietsteigernd wirkt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert einen entsprechenden Gesetzentwurf zu unterbreiten.

Beschluss-PDF: