A8 Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Medikamente abschaffen

Status:
Annahme

Die AfA Bayern fordert, den Mehrwertsteuersatz von verschreibungspflichtigen Medikamenten auf 0% zu reduzieren, analog zu ärztlichen Leistungen. Ein Mitnahmeeffekt der Hersteller*innen zu versteckten Preiserhöhungen ist rechtlich auszuschließen.

Begründung:

Die Ausgaben der GKV für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von 36,27 Mrd. € in 2016 auf 43,29 Mrd. € in 2020 gestiegen. In den ersten 3 Quartalen 2021 betrugen die Ausgaben bereits 34,49 Mrd. €. Die meisten EU-Mitgliedsstaaten bis auf Deutschland, Dänemark und Bulgarien haben auf verschreibungspflichtige Medikamente einen reduzierten Steuersatz zwischen 0 % bis 12 %. Schweden z.B. 0%, was eine Entlastung der Krankenkassen und der Betragszahler von 6,91 Mrd. € in 2020 bedeutet hätte.

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Beschluss: Angenommen
Text des Beschlusses:

Die AfA Bayern fordert, den Mehrwertsteuersatz von verschreibungspflichtigen Medikamenten auf 0% zu reduzieren, analog zu ärztlichen Leistungen. Ein Mitnahmeeffekt der Hersteller*innen zu versteckten Preiserhöhungen ist rechtlich auszuschließen.

Beschluss-PDF: