B1 Mehr Sonderpädagog*innen an Berufsschulen

Die SPD soll sich dafür einsetzen, dass die Berufsschulen im Freistaat mehr sonderpädagogisches Personal erhalten, um lernschwachen Schüler*innen den Zugang zu einer Ausbildung zu erleichtern sowie deren Erfolgschancen zu erhöhen.

Dazu fordern wir, dass mehr Studienorte und Studienplätze geschaffen werden, darüber hinaus soll der NC für diesen Fachbereich abgeschafft werden und mehr Planstellen für Sonderpädagog*innen an Berufsschulen bereitgestellt werden.

Begründung:

Entsprechend der statistischen Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz ist die Zahl der Schüler*innen mit Förderbedarf in ganz Deutschland, folglich auch in Bayern, im Zeitraum 2007 – 2017 um 65% auf 523 800 (Förderbedarf Lernen: 191 200) gestiegen. Dies bedeutet, dass 16,6% aller Schüler*innen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen. Viele dieser Schüler*innen wird der Weg in eine Ausbildung schon durch die Personalsituation an den hiesigen Berufsschulen verbaut. Es gibt nicht nur zu wenig Personal an bayerischen Berufsschulen, es gibt auch schlicht und ergreifend nicht das passend ausgebildete, um lernschwachen bzw. lernbehinderten Schüler*innen eine echte Erfolgschance in einer Ausbildung zu gewährleisten. Zahlreiche Arbeitgeber*innen berichten den Lehrkräften an Förderschulen immer wieder, dass sie gerne diesen Schüler*innen eine Ausbildung anbieten würden, weil sie oftmals in der Praxis sehr engagiert und diszipliniert arbeiten. Jedoch ist die Aussicht auf Erfolg im theoretischen Bereich der Ausbildung an der Berufsschule aufgrund der dortigen Personalsituation sehr schlecht. Somit berichten die Unternehmen häufig, es rentiere sich wirtschaftlich gesehen für die Unternehmen nicht in die Schüler*innen zu investieren. Dies liegt nicht etwa zwangsläufig an der Intelligenz der Schüler*innen, sondern daran, dass sie nicht die richtige Förderung und den passenden Unterricht bekommen. Aus diesem Grunde fordern wir, dass die Bayern SPD endlich den im Artikel 128 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung festgesetzten Anspruch „eines jeden Bürgers auf eine seinen erkennbaren Fähigkeiten und seiner inneren Berufung entsprechende Ausbildung“ einfordert und gewährleistet.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
Barrierefreies PDF: