Bis zum 14.09.2018 muss die neue EU-Waffenrecht Richtlinie in deusches Recht umgesetzt werden.
Diese Richtlinie entschärft leider das deutsche Waffenrecht. Es gilt den illegalen Waffenbesitz strenger zu kontrollieren und einzudämmen, und diese Richtlinie so umzusetzen, dass möglichst große Sicherheit gewährleistet ist und Gewalttaten verhindert werden.
Hierfür fordern wir:
- Die Patronenzahl pro Magazin ist zwar reduziert worden, dennoch kann mit Magazinen Missbrauch betrieben werden. Deshalb sollen wie in Belgien Magazine angemeldet und mit einem Siegel mit Sollbruchstellen versehen werden. Um den illegalen Waffenbesitz zu reduzieren, soll der Besitz von nicht angemeldeten und nicht versiegelten Magazinen mit einer hohen Geldstrafe, Gefängnis oder Führerscheinentzug bedroht sein.
- Da Deko-Waffen von metalltechnisch versierten Menschen leicht in funktionierenden Waffen umgewandelt werden können, sind auch diese anzumelden. Das Nichtanmelden von Deko-Waffen muss mit einer hohen Geldstrafe, Gefängnis oder Führerscheinentzug bewehrt sein.
- Waffen und Alkohol sind eine höchst gefährliche Kombination. Wer am Schießstand mit Waffen, davor und auch danach, bei, vor und nach der Jagd, beim Munitions- oder Waffenkauf alkoholisiert angetroffen wird, soll als persönlich nicht zuverlässig und deshalb seine Waffen abgegeben. Insofern ist § 6, Abs. 1 WaffG vom 30.06.2017 zu ergänzen.
- Ohne Übung kann es auch bei Jägern zu Fehlschüssen kommen. Jäger sollten deshalb wie Sportschützen regelmäßig eines Schießnachweises erbringen müssen: 1x Monat, 12x im Jahr, um auch weiterhin Waffen erwerben zu können. Wer die Fristen nicht einhält, soll wie die Sportschützen im Jahr 18x einen Schießnachweis erbringen.
Bis zum 14.09.2018 muss die neue EU-Waffenrecht Richtlinie in deusches Recht umgesetzt werden.
Diese Richtlinie entschärft leider das deutsche Waffenrecht. Es gilt den illegalen Waffenbesitz strenger zu kontrollieren und einzudämmen, und diese Richtlinie so umzusetzen, dass möglichst große Sicherheit gewährleistet ist und Gewalttaten verhindert werden.
Hierfür fordern wir:
- Die Patronenzahl pro Magazin ist zwar reduziert worden, dennoch kann mit Magazinen Missbrauch betrieben werden. Deshalb sollen wie in Belgien Magazine angemeldet und mit einem Siegel mit Sollbruchstellen versehen werden. Um den illegalen Waffenbesitz zu reduzieren, soll der Besitz von nicht angemeldeten und nicht versiegelten Magazinen mit einer hohen Geldstrafe, Gefängnis oder Führerscheinentzug bedroht sein.
- Da Deko-Waffen von metalltechnisch versierten Menschen leicht in funktionierenden Waffen umgewandelt werden können, sind auch diese anzumelden. Das Nichtanmelden von Deko-Waffen muss mit einer hohen Geldstrafe, Gefängnis oder Führerscheinentzug bewehrt sein.
- Waffen und Alkohol sind eine höchst gefährliche Kombination. Wer am Schießstand mit Waffen, davor und auch danach, bei, vor und nach der Jagd, beim Munitions- oder Waffenkauf alkoholisiert angetroffen wird, soll als persönlich nicht zuverlässig und deshalb seine Waffen abgegeben. Insofern ist § 6, Abs. 1 WaffG vom 30.06.2017 zu ergänzen.
- Ohne Übung kann es auch bei Jägern zu Fehlschüssen kommen. Jäger sollten deshalb wie Sportschützen regelmäßig eines Schießnachweises erbringen müssen: 1x Monat, 12x im Jahr, um auch weiterhin Waffen erwerben zu können. Wer die Fristen nicht einhält, soll wie die Sportschützen im Jahr 18x einen Schießnachweis erbringen.