RAG8 Linke Agenda für Bayern 2018

EINE LINKE AGENDA FÜR BAYERN: WOHNEN

„Jeder Mensch hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“ (BV, Art. 106)

Die Abwanderung aus dem ländlichen Raum stoppen

  • Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern – im Sinne von Art. 3 Abs. 2 BV.
  • Keine Erweiterung oder Neueinrichtung von Gewerbegebieten in den Ballungs- und Verdichtungsräumen
  • Neue Bauprojekte mit Anbindegebot nur im Zusammenhang mit vorhandener Bebauung
  • Schutz des lokalen Einzelhandels vor kapitalstarken Großsortimentern und Handelsketten
  • Entlastung des Wohnungsmarktes in den bayerischen Städten durch eine infrastrukturelle Aufwertung des ländlichen Raums (ÖPNV, Arbeitsplätze, Digitalisierung, Nahversorgung, Kinderbetreuung)
  • Anschluss aller Bayerischen Gemeinden an das schnelle Internet
  • Reduzierung der Abhängigkeit der Kommunen von der Gewerbesteuer bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuerzuweisungen an die Gemeinden im ländlichen Raum

Mehr bezahlbare Wohnungen schaffen

  • Erhöhung der Landesmittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf den Stand der 1990er Jahre (was einer Verdoppelung entspricht)
  • Möglichkeit eines kommunalen Umwandlungsverbots (von Miet- zu Eigentumswohnungen)
  • Zweckentfremdungsverbot (von Wohnungen zu Ferienwohnungen)
  • Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen (z.B. zu touristischen Zwecken)
  • Keine Befristung des Zweckentfremdungsgesetzes.
  • Möglichkeit einer beschleunigten Räumung von zweckentfremdetem Wohnraum durch die Kommune
  • Zusätzliche Belegungsrechte nach einem Auslaufen der Sozialbindung.
  • Wohnraumversorgungsgesetz, nach dem im Sozialen Wohnungsbau höchstens 30% vom Haushaltseinkommen für die Miete aufgewendet werden dürfen.
  • Entlastung des Mietwohnungsmarktes durch eine Verbreiterung des Wohneigentums
  • Wiederbelebung des Genossenschaftsgedankens im Siedlungsbau
  • Verlässliche Kredite, um die Bautätigkeit von Menschen mit mittleren Einkommen anzuregen

Den Anspruch auf eine angemessene Wohnung für alle durchsetzen – im Sinne von Art. 106 BV

  • Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums für Kinderreiche, Alleinerziehende und Senior*innen als staatliche Gestaltungsaufgabe
  • Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten für Wohnungssuchende in prekären Lebensverhältnissen
  • Gesetzliche Handhabe gegen die Gentrifizierung von Wohnquartieren
  • Öffnung der Gesellschaft für Staatsbedienstetenwohnungsbau (Stadibau) für Erzieher*innen und Pflegekräfte
  • Förderung von Studierendenwohnheimen und studentischen Wohngemeinschaften (an der Stelle von Studentenappartements)
  • Keine Neugründung oder Erweiterung von Hochschulen ohne die Schaffung zusätzlicher Wohnkapazitäten für Studierende
  • Innovative Konzepte für die Unterbringung von Arbeitsmigrant*innen aus anderen Ländern der Europäischen Union
  • Ganztätige Öffnung der Notunterkünfte für Obdachlose

Mobilisierung von Grundstücken

  • Grundstücks- und Bauflächenmonitoring als kommunale Pflichtaufgabe
  • Besteuerung des Wertzuwachses von Grundstücken im Zusammenhang mit infrastrukturellen und öffentlich finanzierten Maßnahmen
  • Landessiedlungsschau für Konversionsprojekte als Gegenstück zur Landesgartenschau

Verdichtung innerstädtischer Siedlungsräume

  • Gesetzliche Möglichkeiten für eine Sondersteuer auf brachliegende Bauflächen
  • Unterstützung der Städte und Gemeinden bei Modellprojekten für eine gezielte Nachverdichtung (wie z.B. der Überbauung von Parkflächen und Supermärkten oder der Aufstockung des Geschosswohnungsbaus).

Förderung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften durch das Land Bayern und den Bund

  • Gründung einer staatlichen Mietwohnungsbaugesellschaft in der Nachfolge der GBW, damit der Staat seiner Verpflichtung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums nachkommt.
  • Zuschüsse und fachliche Beratung für die Neugründung von Wohnungsbaugenossenschaften
  • Bevorzugung von Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften beim Verkauf oder bei der Verpachtung staatlicher Grundstücke.
  • Förderung von innovativen Gruppenbauvorhaben

Strengere Wohnungsaufsicht

  • Verabschiedung eines Wohnungsaufsichtsgesetzes, damit die Kommunen     verwahrloste Wohnungen und Schrottimmobilien sperren können.
  • Mindeststandards für die Vermietung von Wohnungen (Ausstattung, Größe)

Bauen ohne Barrieren

  • Barrierefreies Wohnen
  • Förderung altersgerechter Wohnformen

Stärkung der Mieterrechte in Bayern und auf Bundesebene

  • Gesetzliche Begrenzung der Mieterhöhungen auf Landesebene
  • Begrenzung der Modernisierungskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können.
  • Verbindliche Erstellung eines Mietspiegels in allen Kommunen, in dem auch die Bestandsmieten erfasst werden
  • Einschränkung der Kündigung wegen Eigenbedarfs auf natürliche Personen

Rückführung von Leerstand

  • Keine Genehmigung von Neubauten, wenn der Baubedarf zu über 200% gedeckt ist.
  • Förderung von Modellprojekten zum Rückbau und zur Umwidmung von Leerständen
Begründung:

Die Sozialdemokratie sieht Wohnen als ein Grundbedürfnis aller Menschen an. Daher muss Wohnen in Bayern bezahlbar bleiben und darf nicht zum Spielball von Spekulanten und Lobbyisten werden. Der soziale Wohnungsbau in Bayern muss dringend ausgeweitet und die Eigenheimquote erhöht werden. Die Sozialdemokratie spricht sich für eine dem Allgemeinwohl orientierten Wohnungspolitik aus.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Programm