S23 Konversionstherapien verbieten

Status:
Nicht abgestimmt

Sogenannte „Konversions“- bzw. „reparative“ Verfahren, die behaupten, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umwandeln zu können, und den Eindruck vermitteln, dass Homosexualität eine Erkrankung ist werden verboten. Mediziner/innen und Therapeut/innen, die diese Verfahren weiterhin anbieten und durchführen, verlieren ihre Zulassung.

Begründung:

Konversationstherapien sind in Deutschland weiterhin zulässig. Mit unterschiedlichsten Verfahren werden Menschen in diesen „Therapien“ bearbeitet, um sie zu einem heterosexuellen oder asexuellen Verhalten zu bringen. Diese Verfahren sind eine große Belastung für die Menschen, da massiv psychologischer Druck auf die eigentliche sexuelle Identität ausgeübt wird. Vor allem Menschen, die gerade in der Findung ihrer eigentlich sexuellen Identität sind, sind gefährdet. Statt ihnen zu helfen, fügt man ihnen jahrelangen Schaden zu bis zum Suizid.

Bereits 2014 hat sich der Deutsche Ärztetag gegen diese Verfahren ausgesprochen.

Dass die Bundesregierung sich von Konversationtherapien distanziert, ist nicht ausreichend. Nur ein Verbot kann helfen konsequent gegen Personen vorzugehen, die diese „Therapien“ anbieten und durchführen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Streiche