U1 Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe

Maßnahmen zum Klimaschutz gelten heute als „freiwillige Leistungen“ und unterliegen somit haushaltsrechtlich strengen Restriktionen. Faktisch sind Maßnahmen zum Arten-, Natur- und Klimaschutz sowie der Energiewende unumgänglich, wenn wir unsere Städte und Gemeinden „enkeltauglich“ und nachhaltig weiterentwickeln wollen.

Dazu muss Klimaschutz rechtlich kurzfristig als kommunale Pflichtaufgabe verankert werden. Grundbedingung für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik ist, dass der Freistaat Bayern hierfür alle Kommunen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstattet.

Für diese Finanzausstattung muss auf Landesebene unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und der Fachverbänden ein System erarbeitet werden, das allen Kommunen unabhängig von ihrer jeweiligen eigenen finanziellen

Leistungsfähigkeit die erforderlichen Handlungsspielräume eröffnet.

Begründung:

Der Klimaschutz stellt uns vor enorme Herausforderungen. Im Agenda 21-Prozess haben wir schon vor vielen Jahren erkannt: „Die Umweltzerstörung hat globale Auswirkungen, aber sie findet dort statt, wo Menschen leben, produzieren, konsumieren, bauen, heizen, kochen, Auto fahren und ihre Freizeit genießen.“ Dieser Ort sind unserer Auffassung nach die Kommunen.

Doch ist effektiver Klimaschutz auf kommunaler Ebene noch immer viel zu oft abhängig von der finanziellen Ausstattung einer Kommune. Um dies zu ändern, ist eine Verankerung des Klimaschutzes als kommunale Pflichtaufgabe mit entsprechender Finanzierung durch den Freistaat Bayern unabdingbar. Darüber hinaus sind Länder und Bund weiterhin gefordert, eigene Maßnahmen auf übergeordneter Ebene voranzutreiben.

In einer Pressemitteilung zum Bayerischen Städtetag am 13.07.2022 erklärte der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Markus Pannermayr aus Straubing:

„Kommunen sind nur ein Akteur unter Vielen. Sie benötigen für Klimaschutz und Klimaanpassung die Unterstützung von Bund und Freistaat. Städten und Gemeinden brauchen rechtliche Instrumente und einen verlässlichen finanziellen Gestaltungsrahmen. Die Rahmenbedingungen, die Bund und Freistaat setzen müssen stimmen.“  

Auch Oberbürgermeister Thomas Jung aus Fürth sieht in der erwähnten Pressemitteilung eine gesteigerte Verantwortung des Freistaats Bayern:

„Es genügt nicht, wenn Bund und Freistaat immer neue spezialisierte Förderprogramme auflegen. Das ist gut gemeint und in Teilbereichen hilfreich, aber letztlich wegen der kleinteiligen Förderstruktur nur jeweils ein Tropfen auf den heißen Stein. […] Notwendig ist ein verlässlicher Finanzrahmen, damit Kommunen für Klimaschutz und Klimaanpassung konsequent handeln können.“

Um zu gewährleisten, dass die Kommunen ihrer im Agenda21-Prozess verankerten Verantwortung gerecht werden können und gleichzeitig einen verlässlichen Finanzrahmen abzustecken befürworten wir die Verankerung des Klimaschutzes als kommunale Pflichtaufgabe.

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