E3 Kein Sklavenhandel oder Zwangsverheiratung von Flüchtlingsfrauen und Mädchen

Die SPD-Bundestagsfraktion soll im Rahmen ihrer Regierungsbeteiligung ihren Einfluss auf die Verhandlungen mit der Türkei geltend machen.

Die finanziellen Hilfen für die Türkei müssen konkret mit der Verbesserung der Bedingungen für  syrische Frauen und Mädchen verbunden sein.

Die türkische Regierung muss zur konsequenten Einhaltung der geltenden Gesetze bezüglich des Verbots der Heirat  unter 18 und der Polygamie aufgefordert werden.     Ebenso muss  sie zur Schaffung von Anlaufstellen für syrische Mädchen und Frauen  und der Bereitstellung von finanziellen Hilfen bei drohender Zwangsheirat verpflichtet werden.

Begründung:

Die wirtschaftliche Notlage vieler der rund 2,7 Millionen Flüchtlinge macht es für Türken billiger, neben der offiziellen Ehefrau per islamischer Zeremonie noch eine junge Syrerin zu heiraten. Rechtlich haben diese sogenannten Imam-Ehen keinen Bestand, doch das hilft den betroffenen Frauen und Mädchen auch nicht weiter. Häufig werden 15-jährige dabei 50 oder 60 Jahre alten Männern ausgeliefert. Polygamie ist in der Türkei eigentlich verboten, wird aber häufig hingenommen, was die Frau­en in Kon­f­likt­fäl­len oder nach dem Tod des Man­nes recht­los zu­rücklässt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

streiche ersten Satz in der Überschrift: „Keine minderjährigen Zweitfrauen aus Syrien für türkische Männer. “

streiche Zeile 5: „syrische“ und ersetze durch „geflüchtete“

streiche Zeile 10: „syrische“

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bundestagsfraktion soll im Rahmen ihrer Regierungsbeteiligung ihren Einfluss auf die Verhandlungen mit der Türkei geltend machen.

Die finanziellen Hilfen für die Türkei müssen konkret mit der Verbesserung der Bedingungen für  ´geflüchtete Frauen und Mädchen verbunden sein.

Die türkische Regierung muss zur konsequenten Einhaltung der geltenden Gesetze bezüglich des Verbots der Heirat  unter 18 und der Polygamie aufgefordert werden. Ebenso muss  sie zur Schaffung von Anlaufstellen für Mädchen und Frauen  und der Bereitstellung von finanziellen Hilfen bei drohender Zwangsheirat verpflichtet werden.

Beschluss-PDF: