G1 Keine Diskriminierung an der Kasse! Menstruation ist kein Luxus!

Frauen* verdienen weniger als Männer*. Der Equal Pay Day macht jedes Jahr im März darauf aufmerksam. Doch zusätzlich zum statistisch magereren Geldbeutel müssen Frauen* für viele alltägliche Produkte und Dienstleistungen deutlich mehr bezahlen als Männer*. Kosmetika, Rasierer, Reinigung, Friseur*in – all dies kostet durchschnittlich 17 – 40 % mehr in der „Frauen-Variante“, wie eine Recherche der Verbraucherzentrale Hamburg von 2015 ergab. Dieser Aufschlag wird auch „pink tax“ genannt, auch wenn es sich hierbei um keine Steuer im eigentlichen Sinn handelt, sondern um reine Willkür der Produzent*innen. In vielen Fällen ist kein plausibler Grund für den erhöhten Preis erkennbar, außer einer anderen Farbgestaltung. Durch den Kauf von „Männerprodukten“ lässt sich dies zum Teil umgehen. Geschlechtsneutrale Produkte hingegen werden meist aber nur in teuren, anti-allergenen Varianten verkauft, und die meisten in unserer Gesellschaft sozialisierten Frauen* möchten nicht gerne nach mit Männern* assoziierten Duftstoffen riechen, weshalb Frau* kaum um den Griff nach dem teureren „Frauenprodukt“ herumkommt.

Ein formales Verbot voneinander abweichender Preise  widerspricht dabei auch für essentiell identische Produkte in unterschiedlicher Aufmachung prinzipiell den Grundregeln unserer Wirtschaftsordnung. Dies kann allerdings nicht mehr gelten, wo ein entsprechend gestaltetes Branding zu einer Verbraucher*innentäuschung hinsichtlich der Nützlichkeit oder Verwendbarkeit des im Wesentlichen identischen Produktes führt. Da der dadurch hervorgerufene Schaden bei Konsument*Innen durch diese Geschäftspraktiken in jedem einzelnen Fall unerheblich, in der Gesamtbetrachtung für die Produzent*innen jedoch hochgradig lukrativ ist und gleichzeitig keine staatliche Instanz eine „Genehmigung“ der Verkaufspreise in Zwischen- und Einzelhandel vornehmen kann, fordern wir die Einführung eines Verbandsklagerechts der anerkannten Verbraucher*innenschutzorganisationen zur Bekämpfung dieser Art von Verbrauchertäuschung.

Hinzu kommt die schwer durchschaubare Gesetzgebung bei der Mehrwertsteuer. Als diese in ihrer heutigen Form 1968 eingeführt wurde, schuf man den ermäßigten Steuersatz, um die Grundversorgung für Geringverdiener*innen am Existenzminimum erschwinglich bleiben zu lassen.

Dieser sollte für „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ gelten, was aber auch Sport, Kultur und öffentlichen Nahverkehr einschloss. „Mehrwertsteuer – auf Tampons, Binden, Toilettenpapier und alle anderen Hygieneartikel dagegen 19%. Diese Güter zählen nach Ansicht des Gesetzgebers bisher nicht zu den Voraussetzungen einer dem Elend enthobenen Existenz

Eine Frau*, insbesondere eine geringverdienende, wird also ihr Leben lang mehr Ausgaben haben als ein Mann* in derselben Situation, denn selbst wenn sie bei den Rasierern noch zwischen blau und pink wählen kann, am Kauf von Hygieneartikeln für die Menstruation, beispielsweise Binden, Tampons und Menstruationstassen, kommt sie nicht vorbei. Für diese Produkte arbeitet eine Frau* in ihrem Leben laut einer britischen Studie im Schnitt 38 Tage.

Der Zyklus von Frauen* ist nicht immer vorhersehbar. Eine Frau* im öffentlichen Raum kann daher davon überrascht werden und wenn sie* währenddessen nicht genügend Geld hat, um sich die passenden Hygieneartikel zu kaufen, so führt das unweigerlich bei sehr vielen Frauen* zu Scham. Auf öffentlichen Toiletten gehört das Toilettenpapier zum natürlichen Bedarf jedes Menschen. Eine Frau* hat eben auch den natürlichen Bedarf zu genau diesen Hygieneartikeln, daher sollten zumindest Binden bzw. Tampons kostenlos angeboten werden.

Wir fordern deshalb:

  • die Schaffung eines Verbandsklagerechts für Verbraucher*innenschutzorganisationen zur Eindämmung ungerechtfertigter Preisaufschläge für inhaltlich im Wesentlichen identische, aber unterschiedlich „gegenderte“ Produkte des/der gleichen Hersteller*in.
  • ein Verbot von nicht begründbaren Preisaufschlägen auf Produkte für Frauen*, für die es ein ähnliches Männerprodukt gibt
  • das Herabsetzen der Mehrwertsteuer für Hygieneartikel für die Menstruation, damit Frauen* nicht durch die Mehrwertsteuer einer Mehrbelastung ausgesetzt sind. Damenhygieneartikel sind Waren des täglichen Bedarfs und kein Luxusgut, deshalb dürfen sie nicht steuerlich wie ein solches behandelt werden
  • zumindest kostenlose Binden oder Tampons in öffentlichen Toiletten.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Streiche in der letzten Zeile „zumindest“

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Frauen* verdienen weniger als Männer*. Der Equal Pay Day macht jedes Jahr im März darauf aufmerksam. Doch zusätzlich zum statistisch magereren Geldbeutel müssen Frauen* für viele alltägliche Produkte und Dienstleistungen deutlich mehr bezahlen als Männer*. Kosmetika, Rasierer, Reinigung, Friseur*in – all dies kostet durchschnittlich 17 – 40 % mehr in der „Frauen-Variante“, wie eine Recherche der Verbraucherzentrale Hamburg von 2015 ergab. Dieser Aufschlag wird auch „pink tax“ genannt, auch wenn es sich hierbei um keine Steuer im eigentlichen Sinn handelt, sondern um reine Willkür der Produzent*innen. In vielen Fällen ist kein plausibler Grund für den erhöhten Preis erkennbar, außer einer anderen Farbgestaltung. Durch den Kauf von „Männerprodukten“ lässt sich dies zum Teil umgehen. Geschlechtsneutrale Produkte hingegen werden meist aber nur in teuren, anti-allergenen Varianten verkauft, und die meisten in unserer Gesellschaft sozialisierten Frauen* möchten nicht gerne nach mit Männern* assoziierten Duftstoffen riechen, weshalb Frau* kaum um den Griff nach dem teureren „Frauenprodukt“ herumkommt.

Ein formales Verbot voneinander abweichender Preise  widerspricht dabei auch für essentiell identische Produkte in unterschiedlicher Aufmachung prinzipiell den Grundregeln unserer Wirtschaftsordnung. Dies kann allerdings nicht mehr gelten, wo ein entsprechend gestaltetes Branding zu einer Verbraucher*innentäuschung hinsichtlich der Nützlichkeit oder Verwendbarkeit des im Wesentlichen identischen Produktes führt. Da der dadurch hervorgerufene Schaden bei Konsument*Innen durch diese Geschäftspraktiken in jedem einzelnen Fall unerheblich, in der Gesamtbetrachtung für die Produzent*innen jedoch hochgradig lukrativ ist und gleichzeitig keine staatliche Instanz eine „Genehmigung“ der Verkaufspreise in Zwischen- und Einzelhandel vornehmen kann, fordern wir die Einführung eines Verbandsklagerechts der anerkannten Verbraucher*innenschutzorganisationen zur Bekämpfung dieser Art von Verbrauchertäuschung.

Hinzu kommt die schwer durchschaubare Gesetzgebung bei der Mehrwertsteuer. Als diese in ihrer heutigen Form 1968 eingeführt wurde, schuf man den ermäßigten Steuersatz, um die Grundversorgung für Geringverdiener*innen am Existenzminimum erschwinglich bleiben zu lassen.

Dieser sollte für „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ gelten, was aber auch Sport, Kultur und öffentlichen Nahverkehr einschloss. „Mehrwertsteuer – auf Tampons, Binden, Toilettenpapier und alle anderen Hygieneartikel dagegen 19%. Diese Güter zählen nach Ansicht des Gesetzgebers bisher nicht zu den Voraussetzungen einer dem Elend enthobenen Existenz

Eine Frau*, insbesondere eine geringverdienende, wird also ihr Leben lang mehr Ausgaben haben als ein Mann* in derselben Situation, denn selbst wenn sie bei den Rasierern noch zwischen blau und pink wählen kann, am Kauf von Hygieneartikeln für die Menstruation, beispielsweise Binden, Tampons und Menstruationstassen, kommt sie nicht vorbei. Für diese Produkte arbeitet eine Frau* in ihrem Leben laut einer britischen Studie im Schnitt 38 Tage.

Der Zyklus von Frauen* ist nicht immer vorhersehbar. Eine Frau* im öffentlichen Raum kann daher davon überrascht werden und wenn sie* währenddessen nicht genügend Geld hat, um sich die passenden Hygieneartikel zu kaufen, so führt das unweigerlich bei sehr vielen Frauen* zu Scham. Auf öffentlichen Toiletten gehört das Toilettenpapier zum natürlichen Bedarf jedes Menschen. Eine Frau* hat eben auch den natürlichen Bedarf zu genau diesen Hygieneartikeln, daher sollten zumindest Binden bzw. Tampons kostenlos angeboten werden.

Wir fordern deshalb:

  • die Schaffung eines Verbandsklagerechts für Verbraucher*innenschutzorganisationen zur Eindämmung ungerechtfertigter Preisaufschläge für inhaltlich im Wesentlichen identische, aber unterschiedlich „gegenderte“ Produkte des/der gleichen Hersteller*in.
  • ein Verbot von nicht begründbaren Preisaufschlägen auf Produkte für Frauen*, für die es ein ähnliches Männerprodukt gibt
  • das Herabsetzen der Mehrwertsteuer für Hygieneartikel für die Menstruation, damit Frauen* nicht durch die Mehrwertsteuer einer Mehrbelastung ausgesetzt sind. Damenhygieneartikel sind Waren des täglichen Bedarfs und kein Luxusgut, deshalb dürfen sie nicht steuerlich wie ein solches behandelt werden
  • kostenlose Binden oder Tampons in öffentlichen Toiletten.
Beschluss-PDF: