U1 Keine Baukästen zur Veränderung von gentechnisch veränderten Organismen!

Wir fordern die Einschränkung bzw. das Verbot des freien Bezugs von Baukästen und Materialien durch Privatpersonen, wenn damit die Herstellung von gentechnisch veränderten Organismen “im Wohnzimmer“ möglich ist.

 

Begründung:

Die Entwicklung der „Genschere“ (= Veränderung!) war 2015 der wissenschaftliche Durchbruch des Jahres. Dabei handelt es sich um eine biochemische Methode, mit der unter besonders einfacher Technik das Erbgut sämtlicher Organismen (Bakterien Tiere, Pflanzen und Menschen) verändert werden kann.

Mittlerweile bieten US-amerikanische Anbieter über das Internet den Bezug für Privatpersonen an. Solange keine pathogenen Mikroorganismen enthalten sind, gibt es bislang gesetzlich keine Handhabe, die Verbreitung solcher Baukästen einzudämmen. Im Hinblick auf die Entwicklung von resistenten Keimen und der unkontrollierten Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen birgt dieses Verfahren ein nicht abschätzbares Risiko. Der Umgang damit muss in der Hand von spezialisierten Wissenschaftlern in einer geschützten Umgebung vorbehalten bleiben.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Landtags- und Bundestagsfraktion werden beauftragt, die Rechtslage und die derzeitige Handhabung durch die Behörden bzw. die Verwaltungspraxis unverzüglich zu klären und sich für rechtliche Verschärfungen, falls notwendig bis hin zu einem Importverbot, einzusetzen.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Landtags- und Bundestagsfraktion werden beauftragt, die Rechtslage und die derzeitige Handhabung durch die Behörden bzw. die Verwaltungspraxis unverzüglich zu klären und sich für rechtliche Verschärfungen, falls notwendig bis hin zu einem Importverbot, einzusetzen.

Beschluss-PDF: