N1 Internet als Grundversorgung

Status:
Überweisung

Wir fordern, dass die Versorgung mit Internet eine vergleichbare rechtliche Stellung wie die Versorgung mit Strom, Wasser und Energie zukommt.

Wir fordern, dass ein Wohnortwechsel immer ein Sonderkündigungsrecht darstellt. Ein Schutz der Anbieter ist nicht notwendig, da am neuen Wohnort sowieso ein Neuvertrag geschlossen werden muss. Die momentane Rechtslage führt in der Regel zu Versorgungsschwierigkeiten und hohe Kosten. Daher soll das Telekommunikationsgesetz in § 46 entsprechend geändert werden.

Wir fordern, dass der Internetzugang denselben Schutz bekommt wie ein Telefonanschluss und nicht bei Zahlungsrückständen ohne Ankündigung oder Frist einfach gesperrt werden kann. Wir fordern, dass eine Grundversorgung mit Internet gewährleistet wird. Hierzu soll ein Konzept erarbeitet werden inwiefern eine Grundversorgung mit Internet ähnlich des Grundversorgungstarifs mit Strom möglich und zielführend ist.

 

 

Begründung:

Digitalisierung ist ein zentrales Schlagwort der Politik und es werden hohe Anstrengungen unternommen, um alle Menschen mit Internet bzw. Breitband zu versorgen. Hierfür werden enorme Summen an öffentlichen Mitteln investiert. Der hohe Stellenwert der Digitalisierung zeigt: Internet ist nicht mehr wegzudenken und für alle Menschen notwendig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden dieser Erkenntnis allerdings noch nicht gerecht. Internet ist inzwischen für den Großteil der Menschen Teil ihrer Grundversorgung und genauso bedeutend wie Strom, Wasser, Gas oder Fernwärme. Es ist daher eine Reformierung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Versorgung mit Internet notwendig. Insbesondere junge und besonders mobile Menschen, die häufiger den Wohnort wechseln (müssen), stellt dies vor große Herausforderungen: Der alte Vertrag lässt sich nicht kündigen, am neuen Wohnort ist noch kein Internet installiert oder in der WG wird der Internetanschluss vom Anbieter gekappt, weil das Konto des*der Mitbewohner*in nicht gedeckt war. Gerade Studierende stehen hier nicht selten vor großen Problemen, weil ohne Internet kein Studium mehr möglich ist (z.B. kann man sich nur über ein Online-Tool für die Veranstaltungen anmelden). Inzwischen wird erwartet, dass die Studierenden regelmäßig ihre Mails lesen und beantworten und über diverse Onlineportale ihr Studium verwalten. Auch in der Arbeitswelt und auch immer mehr in der Welt des ehrenamtlichen Engagements ist Internet daheim eine Voraussetzung (reine Online-Bewerbungsverfahren; Absprachen, Terminhinweise, etc.). beheben.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an nächsten Landesparteitag
Beschluss: Überweisung an nächsten Landesparteitag
Beschluss-PDF: