A5 In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen ausnahmslos aus Steuermitteln zu finanzieren

Versicherungsfremde Leistungen sind gesellschaftspolitisch begründete Leistungen, die nicht aufgrund von Beiträgen gezahlt werden, d.h. sie erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft wie z.B. Rentenzahlungen an Spätaussiedler, seit 1992 an Bürger der ehemaligen DDR, Kriegsfolgelasten, Kindererziehungszeiten etc.). Beamte, Selbständige und Politiker beteiligen sich nicht, obwohl es sich um die Finanzierung von Aufgaben der Allgemeinheit handelt.

 

Nach §29 SGB IV ist für die Rentenversicherung die Selbstverwaltung bestimmt. Zu einer geordneten Selbstverwaltung gehört, dass die Ausgaben für Renten, die nicht aufgrund von Beiträgen gezahlt werden (die versicherungsfremden Leistungen) genau erfasst werden. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen.

 

Eine nicht eindeutige gesetzliche Abgrenzung und Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen verschafft dem Gesetzgeber einen breiten Handlungsspielraum, der in den letzten Jahrzehnten immer wieder zulasten der Versicherten genutzt wurde. Deshalb fordern wir eine deutliche Erhöhung des Steuerzuschusses in die gesetzliche Rentenversicherung.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Beschluss-PDF: