S24 Heute für Morgen: Aufklärung über queeres Leben in der Altenpflegeausbildung

Status:
Nicht abgestimmt

Wir fordern eine Vorbereitung von Fachkräften in der Altenpflege auf queere Menschen. Es sollen dafür die aktuellen Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschulen für Altenpflege herangezogen werden und dahingehend geprüft werden, wo entsprechende Möglichkeiten bestehen das Thema „queeres Altern“ unterzubringen. Das Thema „queeres Altern“ soll dann in Lehrplanfortschreibungen und -änderungen weiterhin fester Bestandteil der Lehre sein. Es darf aber wegen gesellschaftspolitischen Tragweite nicht als reines Thema der „Sexualität im Alter“ behandelt werden, sondern muss auch in anderen Unterrichtseinheiten Platz finden.

Begründung:

Die Menschen in unserer Gesellschaft, die heute in Altenpflegeeinrichtungen leben haben Anspruch auf eine umfassende medizinische sowie psychosoziale Versorgung. Um dies zu gewährleisten ist es immer wichtig die Biographien dieser Menschen zu kennen – zu welchen Bedingungen sie leben mussten und welche Besonderheiten in ihren Generationen herrschten.

Dies betrifft auch LGBTIQ-Menschen in Altenpflegeeinrichtungen. Ältere queere Menschen kommen aus einer Zeit, in der sie sich sehr häufig nicht outen konnten, weil sie mit ihrer Lebensart – mit ihrem Selbst – Gesetzte gebrochen hätten. Für viele Menschen war auch ein Outing nach der Abschaffung des §175 StGB nicht möglich, weil die Gesellschaft nach wie vor gegenüber queeren Menschen abweisend war – in Teilen bis heute ist.

Von der zunehmenden Akzeptanz gegenüber LGBTIQ-Menschen sollen auch die älteren Mitbürger*innen profitieren! Das können wir erreichen, wenn wir heutigen Pflegekräften auch vermitteln, welche Auswirkungen §175 StGB auf den Lebenslauf vieler Menschen hat und hatte. Hierbei geht es nicht nur um ein lebenslanges Verstecken, sondern es geht auch darum, welchen psychischen Stress menschenrechtsverletzende Gesetze für LGBTIQ-Menschen hatten oder welche Umbrüche im Leben von LGBTIQ-Menschen stattfanden, wenn durch die Justiz ein Zwangsouting stattfand.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme