I7 Glücksspielsimulierende Handyspiele für Kinder und Jugendliche beschränken

Der Trend, dass Anbieter*innen von Spielen für Mobilgeräte diese mit sogenannten

Mikrotransaktionen monetarisieren, ist nicht neu. Äußerst perfide ist jedoch die Vorgehensweise, dass Spielfortschritt nur durch Spielgeld gelingt, welches wiederum durch eine

Glücksspielkomponente generiert wird. Für dieses Glücksspiel steht eine stark begrenze Anzahl an Spielzügen jeden Tag oder alle paar Stunden kostenlos zur Verfügung. Möchten die Spieler*innen weiterspielen, so ist Echtgeld in Spielzüge zu investieren. Diese Kleinbeträge werden auch

Mikrotransaktionen genannt. Das Wort Glücksspielkomponente ist dabei nicht nur eine Beschreibung des zugrunde liegenden Mechanismus, in manchen dieser Spiele ist tatsächlich an einem digitalen einarmigen Banditen zu ziehen!

Die Problematik äußert sich unter anderem in folgenden Punkten:

  1. Die langen Wartezeiten, um neue Spielzüge zu erhalten, verleiten Spieler*innen dazu, Spielzüge mit Echtgeld zu erwerben. Hierfür sind Kinder und Jugendliche besonders anfällig.
  2. Durch die Umwandlung von Echtgeld in virtuelles Spielgeld geht das Gefühl für Geld verloren. So können durch einstellige Eurobeträge bereits drei- oder vierstellige Spielgeldbeträge erworben werden. Es wird das Gefühl vermittelt, ein Schnäppchen zu machen, um immer wieder zu neuen Mikrotransaktionen zu verleiten.
  3. Die Spiele verharmlosen die erhebliche Suchtgefahr von Glücksspielen. Die absurd hohen Gewinnchancen, beispielsweise dass der schlechteste Fall der entstehen kann, lediglich ein kleiner Gewinn ist, suggerieren, dass Glückspiel keine reelle Gefahr birgt. Eine neue Generation von Glücksspielsüchtigen soll herangezogen werden.

Wir fordern deshalb, dass Spiele mit Warnhinweisen zu versehen sind, sowie durch die

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu prüfen und gegebenenfalls mit

Altersbeschränkungen zu versehen sind, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen, sowie Mikrotransaktionen beinhalten:

Das Spiel beinhaltet eine glücksspielsimulierende Komponente

  1. Das Spiel beinhaltet eine glücksspielsimulierende Komponente
  2. Das Spiel ähnelt in der Optik und/oder Spielweise einem Glücksspiel

Mit Geld zu bezahlende Komponenten des Spieles unterliegen einer unbekannten Zufallswahrscheinlichkeit.

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