S2 Gleichstellung pflegender Angehöriger

Status:
Nicht abgestimmt

Um dem Pflegenotstand in der häuslichen Pflege zu begegnen, wird die sofortige Gleichstellung von pflegenden Angehörigen mit den ambulanten Pflegestationen bei gleichen finanziellen Rahmenbedingungen beantragt.

Pflegende Angehörige die ihren Beruf aufgeben, oder seit dem 01.01.2018 ** aufgegeben haben, erhalten nach Ablauf des Leistungszeitraums für ALG I (2/3 ihres vorher verdienten Bruttogehaltes), sowie ab dem Folgemonat nach Ereigniseintritt, den Sachleistungsanteil der professionellen Pflege durch die Pflegekasse. Der pflegende Angehörige (Pflegeperson) muss sich selbst kranken- und rentenversichern.

Begründung:

Die momentane Entlohnung für pflegende Angehörige, meist Frauen, ist im Bereich der Pflege derzeit unzumutbar, Da diese nicht selten 24 Stunden eingebunden sind und ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen, bleibt dann im Alter oft nur die Mindestrente.

Gerade die häusliche Pflege wird bei vielen fachlichen Diskussionen vernachlässigt.

Sach- oder Geldbezüge werden gegeneinander ausgespielt. In der häuslichen Pflege erhalten die Betroffenen ausschließlich Geldleistungen, wohingegen die professionelle Pflege Sachleistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen kann.

Betroffene fühlen sich oft allein gelassen – staatliche Hilfen werden nur unzureichend durch zuständige Institutionen kommuniziert.

Auch ist eine Anpassung des Systems der beurteilten Pflegegrade dringend geboten, um den veränderten Lebenssituationen* gerecht zu werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Beurteilung der Selbständigkeit müssen eine objektivere Begutachtung der Betroffenen sicherstellen. Ebenso müssen Gutachten von Fachärzten eine angemessene Beachtung bei der Beurteilung finden.

Pflegekräfte, die in einem privatrechtlichen Anstellungsverhältnis stehen, sind der professionellen Pflege gleichzustellen. Dies versetzt den Betroffenen in die Lage, auf legal Beschäftigte zurückzugreifen, und wirkt der großen Anzahl nicht angemeldeter Pflegekräfte entgegen, ohne die der derzeitige Pflegekräftebedarf nicht zu decken wäre.

 

*  Beachtung der jeweiligen Kosten am Ort der Pflege – Annahme: Pflege in „Berlin“ teurer als in Obernburg am Main.

**  Rückwirkend zur Reform der Pflegegrade (bis 2018 Pflegestufen)

Empfehlung der Antragskommission:
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