14 Gewerbemietrecht

Das Gewerbemietrecht muss überprüft und die Möglichkeit zur Mieterhöhung an die gesetzlichen Regelungen für Mietwohnungen angepasst werden.

 

Traditionsunternehmen sind in den Milieuschutz und damit in die Erhaltungs-satzungen einzubeziehen.

Begründung:

Zu einem Quartier der kurzen Wege gehört das Gewerbe. Um unnötigen Verkehr zu vermeiden, erhalten Bewohner*innen alle notwendigen Dinge des Lebens und darüber hinaus in Reichweite.

 

Dazu gehört das Gewerbemietrecht auf den Prüfstand gestellt.

 

Oft erfahren Gewerbeimmobilien durch die jeweiligen Mieter*innen eine Aufwertung, zum Beispiel durch die des Standorts, durch Werbung oder Ausstattung. Dieser Mehrwert kann sich in Mieterhöhungen niederschlagen, die bei sprunghaftem An-stieg nicht mehr geleistet werden können. Mietverhältnisse können dann nicht auf-recht erhalten werden. Von der Aufwertung profitieren Vermieter*innen, Mieter*innen

werden zu einem Standortwechsel gezwungen oder zur Geschäftsaufgabe.

 

Hohe Mieten und Fluktuationsraten führen dazu, dass das Angebot in einem Quartier nicht mehr ausgewogen ist.

 

In gewachsenen Strukturen haben sich über Jahrzehnte Traditionsunternehmen etabliert. Dabei kann es sich um Gaststätten, Kinos oder Handwerksbetriebe handeln. Gewerbe dieser Art sollten unter einen gewissen Schutz gestellt werden und deren Räumlichkeiten einer Umwandlungsbeschränkung unterliegen.

 

Der Milieuschutz, der bisher die Bewohnerschaft betrifft muss auf Kultur- und sonstige Betriebe ausgeweitet werden, wenn sie seit Jahren oder Jahrzehnten das Quartier mitgeprägt haben.

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