F1 Gerechte Familienpolitik 2017 – Kindergrundsicherung zur Gleichwertigkeit aller Kinder

Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert,  in Anlehnung zum Modell des Bündnisses Kindergrundsicherung ein Gesetz zur Einführung einer eigenständigen Kinder-Grundsicherung zu entwickeln und in den Bundestag einzubringen

Jedes Kind muss auf die Grundsicherung einen Rechtsanspruch haben, kontrolliert durch das jeweilige für das Kind zuständige Jugendamt.

Mit der Umsetzung einer Kindergrundsicherung leisten wir einen Beitrag zur Chancengleichheit von Anfang an, da die Erfüllung der Grundbedürfnisse aller Kinder zumindest unter wirtschaftlichen Aspekten gesichert ist. Die Kindergrundsicherung ist ein wichtiges Instrument, um Kinder losgelöst vom Familienkontext aus der akuten Kinderarmut zu holen.

Begründung:

Die bisherige Familienförderung führt nicht dazu, dass alle Kinder gleiche Chancen haben. Die Verwaltung ist aufwändig und vor allem von ärmeren bzw. bildungsfernen Eltern werden nicht alle ihren Kindern zustehenden Leistungen in Anspruch genommen. Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern durch steuerliche Kinderfreibeträge ungleich gefördert.

Eine Kindergrundsicherung ermöglicht bessere Startchancen und ist darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zu mehr Verteilungsgerechtigkeit. Die Forderung nach einer Kindergrundsicherung wird in einem breiten Bündnis (Bündnis Kindergrundsicherung, mehr Infos unter www.kinderarmut-hat-folgen.de ) unter anderem vom Deutschen Kinderschutzbund, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Arbeiterwohlfahrt,  von Pro Familia und den Familienverbänden unterstützt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert,  in Anlehnung zum Modell des Bündnisses Kindergrundsicherung ein Gesetz zur Einführung einer eigenständigen Kinder-Grundsicherung zu entwickeln und in den Bundestag einzubringen

Jedes Kind muss auf die Grundsicherung einen Rechtsanspruch haben, kontrolliert durch das jeweilige für das Kind zuständige Jugendamt.

Mit der Umsetzung einer Kindergrundsicherung leisten wir einen Beitrag zur Chancengleichheit von Anfang an, da die Erfüllung der Grundbedürfnisse aller Kinder zumindest unter wirtschaftlichen Aspekten gesichert ist. Die Kindergrundsicherung ist ein wichtiges Instrument, um Kinder losgelöst vom Familienkontext aus der akuten Kinderarmut zu holen.

Beschluss-PDF: