S18 Finanzierung versicherungsfremder Leistungen in der Rentenversicherung aus allgemeinen Haushaltsmitteln

Status:
Nicht abgestimmt

Die Bundestagsfraktion soll dafür sorgen, dass versicherungsfremde Leistungen in den gesetzlichen Sozialversicherungen insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung aus den allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes zu finanzieren sind. Die Höhe dieser Bundeszuschüsse muss grundsätzlich den tatsächlichen Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen entsprechen.

Begründung:

Als versicherungsfremde Leistungen werden in der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung, insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel solche Leistungen bezeichnet, deren Gewährung keine entsprechende Beitragszahlung vorausgegangen ist und die der Gesetzgeber der Rentenversicherung übertragen hat.

Hierzu gehören beispielsweise unter anderem Ersatz- und Anrechnungszeiten, z.B. für die Ausbildung, abschlagfreie Rente vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters, die Regelungen in den neuen Bundesländern oder die Mütterrente. 

Alle diese Ausgaben sind sozialpolitisch unverzichtbar. Sie sind jedoch gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müssen von der Allgemeinheit und nicht durch Rentenversicherungsbeiträge finanziert werden Der für diese Leistungen gewährte Bundeszuschuss reicht bei weitem nicht aus: Dadurch ergibt sich eine erhebliche Finanzierungslücke in einem zweistelligen Milliardenbereich. Dieser Betrag fehlt letztendlich in der Rentenkasse. 

Diese Lücke muss geschlossen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage