W11 Erhöhung der Kapitalertragssteuer

Status:
Nicht abgestimmt

Die Kapitalertragssteuer soll von derzeit 25 % auf das aktuelle Niveau des Spitzensteuersatzes angehoben werden.

Begründung:

Bei Erlösen aus Kapitalerträgen handelt es sich um „leistungsloses“ Einkommen.

Ein konkretes Beispiel: Zwei familiär verbundene Großaktionäre in Deutschland erhielten im Mai dieses Jahres eine Dividende von 1,1 Milliarden € (Quelle hierzu: Nürnberger Nachrichten vom 12.10.2018), die maximal mit 25 % versteuert wird.

Im Gegensatz hierzu greift der Spitzensteuersatz von aktuell 42 %  bereits bei einem zu versteuernden Einkommen p.a. von 54.350 Euro bei jedem abhängig Beschäftigten. Um monetäre Härten im Einzelfall zu vermeiden, soll der individuelle Steuersatz zur Anrechnung kommen, wenn die persönliche Einkommensklasse unter dem Spitzensteuersatz von 42 % liegen sollte.

Die „Wirtschaftswoche / WiWo“ schreibt in Ausgabe 20 vom 20.07.2018: „Auch unter Reichen ist die Meinung verbreitet, dass die gestiegene Einkommensungleichheit keine gute Sache für die Demokratie ist.“ Das Zitat stammt von Ise Bosch, Jahrgang 1964 und Enkelin von Robert Bosch. Das Manager-Magazin schrieb bereits im Oktober 2015 ähnliches mit der inhaltlichen Ergänzung, dass eine starke Einkommensungleichheit noch zusätzlich kontraproduktiv für das Wirtschaftswachstum sei.

Eine Erhöhung der aktuellen Kapitalertragssteuer auf das Niveau des aktuellen Spitzensteuersatzes kann diese Einkommensungleichheit abmildern. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen für die Verbesserung der Infrastruktur (Schulen, Brücken etc.) investiert werden.

Die Maßnahme würde der schlüssigen Wahrnehmung der Reichen, wie es die „Wirtschaftswoche“ abgedruckt hatte, Rechnung tragen und wir als Partei können damit unser sozialdemokratisches Profil schärfen und diese zusätzlichen Mittel sinnstiftend einsetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt