M3 Ergänzungsvorschläge für unser Einwanderungsrecht

Es betrifft nur den Personenkreis aus Dritt – Staaten, die nicht mit einem festen Job bereits einreisen.

Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die nicht bei Einreise der Visumspflicht unterliegen, wie: z.B. Australien, Israel, Japan, Kanada, Rep. Korea, Neuseeland und USA.

Es betrifft hauptsächlich die teilweise über das Mittelmeer Kommenden oder in ähnlicher Art und Weise Einreisende, sowie Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde.

Hier sollte auch der Spurwechsel weiterhin Bestand haben und ein Teil der Einwanderung darstellen.

Wir schlagen in der Abarbeitung eine gemeinsame Datei für alle beteiligten Behörden vor, die es -abgestuft – einen Zugriff möglich macht, dass alle Beteiligten mit denselben Datensätzen arbeiten können.

Aufgrund der Probleme in der Vergangenheit sollte man eine Behörde für den Gesamtkomplex Einwanderung schaffen die auch über die notwendigen Rechtsgrundlagen verfügt bis hin zu dem Thema DNA-Erfassung zur einwandfreien Identifizierung.

Sie sollte in der Lage sein auch die Bundesliegenschaften heranzuziehen und herzurichten um den Personenkreis in der ersten Zeit unterzubringen. Dies sollte alles in zentrale Hand sein und auch der Zugriff auf die Bundesimmobilen der Hima sollten für sie verfügbar sein. Das Ganze sollte beim Innenministerium des Bundes in der Zusammenarbeit mit den Ländern erfolgen

Das würde uns viel Durcheinander ersparen und Personal sparen.

Bei der zurzeit noch üblichen Verfahrensweise werden bei jeder Behörde die Daten immer wieder erneut aufgenommen.

Es ist für die Behörde nicht einfach, diese Menge an Anträge zu bewältigen. Es kann nicht sein, dass wir dann nicht Vereinfachung im Ablauf einführen und die EDV nutzen.

Dies ist kontraproduktiv, bindet Ressourcen und birgt Fehler.

Die erste Behörde, mit der der Personenkreis Kontakt hat, sollte die Daten überprüfen und notfalls vervollständigen, die bereits von einer anderen EU Behörde aufgenommen wurden.

Auch sollte ein Punkteprogramm entwickelt werden, um die Personen besser einzuschätzen und schon einmal Jobangebote zu erstellen.

Notwendigkeit

Möglich, aber nicht endlich wäre:

  1. Gesundheit und Alter
  2. Ausbildung
  3. Sprachliche Fähigkeiten
  4. Familie-Kinder (ist plus)
  5. Schon einmal ausgewiesen-Verhinderungspunkt
  6. Bildung

Das Punkteverfahren sollte nicht starr sein und sollte der jeweiligen Notwendigkeit angepasst werden.

Strafdaten mit Verurteilung  zu Freiheitsstrafen unter Androhung von mind. 1 Jahr (nach deutschen Recht) verhindern die Aufnahmen in das Einwanderungsprogramm.

Eine umgehende Rückführung in das Heimatland sollte wenn möglich durchgeführt werden.

Personen aus diesem Personenkreis, die bereits der deutschen Sprache mächtig sind, sollten von der Pflicht der Teilnahme am Deutsch Unterricht erspart werden.

Alle anderen sollten die Teilnahme nicht als Wahlveranstaltung angeboten werden, ebenso die Teilnahme am Integrationsunterricht.

Wir empfehlen für den Personenkreis auch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, wo angebotene Kurse effektiver und besser genutzt werden.

Das Ziel, es sollte hier nicht sein, perfekt in Schrift und Grammatik zu werden, sondern die Möglichkeit zur Teilnahme an der Arbeitswelt zu ermöglichen.

In der Unterkunft sollten EZ für Einzelpersonen und Wohnungen für Familien vorhanden sein. Dies könnte man durch Container oder angepasste Gebäude abdecken.

Speisen sollte durch eine Großküche angeboten werden, die die einzelnen religiösen Bedürfnisse berücksichtigt, soweit dies möglich ist oder durch einen Lieferservice.

Die Sicherheit der Unterkunft könnte durch ältere Polizisten mit Wachpolizisten übernommen werden.

Nach durchlaufen von Deutsch- Integrationskurs sollte die Jobbörse jeweils 3-6 Jobs anbieten, die dem Ausbildungsstand des Einwanderers entsprechen.

Es besteht die Pflicht, eines der Jobangebote zu akzeptieren, außer es sprechen gesundheitliche Gründe dagegen.

Kommt es während des o.g. Zeitraumes zu Straftaten mit einer Strafandrohung von mind. 1 Jahr oder sind sie Mitglied einer entsprechender Staatsfeindlichen Organisation – hier sollte eine umgehende Ausweisung erfolgen.

Jedes Bundesland sollte Einrichtungen dieser Art erstellen und generell sollte dieser Personenkreis diese Einrichtungen nutzen können. Es würde dann auch zu einer Gleichbehandlung kommen.

 

Auch sollte nach Aufnahme eines Jobs die Möglichkeit für einen zinsgünstigen Beschaffungskredit ermöglicht werden, um ihnen eine Starhilfe zu geben.

Auch sollte Unterstützungspersonen  gesucht werden, die ihnen bei den ersten Schritten im Berufsleben und normalen Alltag( ausfüllen von Formularen) helfen.

 

Unsere Absicht ist bei Ankommen dieses Personenkreises eine Struktur bereit zu stellen, die jeder durchlaufen sollte, und am Ende sollte die Integration in unserer Arbeitswelt und Gesellschaft möglich sein.

Es kann und darf nicht sein, dass Person bei uns ausgebildet werden über Jahre sich integriert haben und Steuern/Sozialabgaben entrichten ausgewiesen werden, obwohl keine Sicherheit Aspekte dafürsprechen.

Das ist nicht zu vertreten, dass man diese Personen ausweist, wir sollte endlich erkennen, dass unser Wohlstand nur gehalten werden kann, wenn wir eine aktive dafürsprechen betreiben.

Wir brauch die Einwanderung das ist Fakt.

Würden freuen, wenn Teile davon umgesetzt würden.

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