RAG10 Entkriminalisierung von Cannabis

Wir fordern den Unterbezirk München dazu auf, den einstimmigen Beschluss der Bayern SPD vom Parteitag in Hirschaid vom 27.6./28.06.2015 zum Thema „Entkriminalisierung von Cannabis“ an den Landesvorstand weiterzuleiten und so sicherzustellen, dass dieser Beschluss mit aufgenommen und Bestandteil des Landtagswahlprogrammes 2018 wird.

 

Nachfolgend der im Juni 2015 gefasste Beschluss des Parteitages: 

„Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, den Besitz und den Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren.

Hierzu sollen die rechtlichen Grundlagen für eine staatlich kontrollierte Produktion, für den Verkauf und für den legalen Besitz beschränkter Mengen Cannabis an Erwachsene geschaffen werden. Dabei ist den Anforderungen des Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzes in Bezug auf Produktion und Vertrieb Rechnung zu tragen. Die Besteuerung ist ähnlich wie bei Tabakproduktion zu gestalten. Die Bewerbung soll untersagt bleiben. 

Es werden jährlich ca. 250.000 Drogendelikte begangen; davon entfallen ca. 145.000 auf Cannabis. 95% des Cannabis-Verfahren werden als Bagatelldelikte jedoch wieder eingestellt. Trotzdem entstehen für Polizei und Justiz jährlich Kosten in Milliardenhöhe. Die für die Bearbeitung der Cannabis-Delikte verwendeten Steuergelder wären jedoch deutlich sinnvoller für andere Bereiche, wie etwa bei der Drogenprävention oder der Gesundheitsfürsorge einsetzbar.“

Wir möchten die vorgenannte Formulierung um einen Punkt im 2. Absatz, zweiten Satz, ergänzen: „….Erwachsene über dem 18. Lebensjahr geschaffen werden“.

Begründung:

Für nicht wenige großstädtische Wähler_innen ist das Thema Entkriminalisierung von Cannabis ein wichtiges Thema, das wir nicht den Grünen überlassen sollten. Damit ist auch ein Thema angesprochen, mit dem wir uns deutlich von der CSU abgrenzen können. Es berührt im Übrigen die unmittelbaren Freiheitsrechte aller Mitbürger_innen, für die wir uns nachhaltig einsetzen sollten. 

Wir treten im übrigen für diesen Beschluss ein, weil mit der Freigabe des Cannabis, ab dem
18. Lebensjahr neue finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Mit diesen höheren Steuereinnahmen, könnte die Präventions- und Aufklärungsarbeit besser ausgestattet werden. 

Wir sind gegen eine Verharmlosung, aber für einen angstfreien, faktenbasierten Umgang mit Cannabis.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Programm