U3 Elementarversicherung Katastrophe

Status:
Nicht abgestimmt

 

Das Hochwasser und Überflutungen in Passau und Deggendorf 2013, der Starkregen im Landkreis Rottal-Inn 2016, Sturmschäden in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau 2017, Hagelschäden in Bad Birnbach 2021, wiederholte Bedrohungen durch Waldbrände in Brandenburg sowie die Flutkatastrophen im Sommer 2021 im gesamten Bundesgebiet, rufen uns auf den Plan den solidarischen Gedanken einer elementaren Pflichtversicherung für Katastrophen bundeseinheitlich zu regeln.

Die Jusos Rottal-Inn fordern daher:

Elementare Pflichtversicherungen

  1. Die Einführung einer bundeseinheitlichen elementaren Pflichtversicherung durch

öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten.

1.1. Geltungsbereiche: Überschwemmung, Hochwasser, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Blitzschlag, Starkregen, Felssturz, Steinschlag, Hagel, Sturm.

1.2. Wiedereinführung der bisherigen elementaren Brandschutzversicherung (abgeschafft 1994).

1.3. Bundeseinheitliche Versicherungspflicht für alle bestehenden Immobilien und Infrastruktur.

  1. Konstruktion der Versicherung

2.1. Nicht-gewinnorientierte Versicherungseinlage, welche im Schadensfall nach ausgearbeiteten Kriterien die Auszahlungen tätigt.

2.2. Jährliche Beitragserhöhung darf maximal 5% betragen.

2.3. Bei unzureichender Deckung ist eine staatliche Einlage vorzunehmen.

2.4. Bei der Bemessung des zu versichernden Wertes sind die Verkehrswerte alle fünf Jahre neu zu bestimmen.

Begründung:

Wir sind der Überzeugung, dass auf Grundlage des Schicksals von Menschen kein finanzieller Gewinn angestrebt werden darf. Der Zugang zu diesen Versicherungen ist für Alle gleichermaßen zu gewährleisten und nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“, es auch solidarisch geregelt werden soll, dass Eigentum nach unverschuldeten Elementarschäden wiederhergestellt wird.

 

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