4 Einzahlungen in Rentenversicherung und andere Sozialsysteme vereinfachen Stärkung der Rentenversicherung durch die Möglichkeit flexibler Einzahlungsmöglichkeiten

Die SPD möge sich dafür einsetzen, dass es Selbständigen möglich wird, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen auch wenn sie schon länger selbstständig sind. Dazu soll ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht werden, dass Einzahlungen auch später ermöglicht, um eine bessere Absicherung in den jeweils passenden Jahren zu ermöglichen.

Begründung:

Im Grundsatz setzt sich die AGS Bayern dafür ein, dass langfristig alle Selbstständigen in die Rentenversicherung einzahlen. Nur so kann verhindert werden, dass in einigen Jahren, wenn die Selbstständigen aus den Boomer Jahren in das Rentenalter kommen, auf die Bürgerversicherungen zu hohen Kosten entstehen durch nicht abgesicherte Selbstständige. Es könnte das Risiko bestehen, dass die stabilisierende Wirkung des Sozialsystems dadurch verloren ginge. Einerseits hat über 50 % der Soloselbständigen Immobilienbesitz, oft schuldenfrei. Auf der anderen Seite ergibt eine Studie der HDI, dass vielen Selbstständigen im Alter Armut droht. Es spricht also viel dafür, dass möglichst viele in das Rentensystem einzahlen, um durch eine breite Basis die Resilienz zu erhöhen. Folgt man diesem Gedanken, dann ergibt sich daraus jedoch auch, dass dann nicht nur Freelancer, sondern alle Soloselbstständige und geschäftsführenden Gesellschafter:innen einzahlen müssten. Es wird von Freelancern als sehr ungerecht empfunden, dass sie als Gruppe hier einzeln herausgegriffen werden.

Im Vergleich zu vielen privaten Anlageformen bietet die öffentliche Rente jedoch eine stabile und garantierte Verzinsung. Allerdings liegt die Rendite oft unter der möglichen Rendite risikoreicher Kapitalmarktanlagen. Da sie jedoch sicher, auch insolvenzsicher ist, bildet sie neben der Immobilie eine hervorragende Altersabsicherung.

Soloselbstständige können sich frei dazu entscheiden in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dies ist allerdings nur in den ersten 5 Jahren nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit vorgesehen. Ein späterer Wechsel ist nicht mehr möglich.[i] Die Bundesregierung plant eine Vorsorgepflicht für neue Selbstständige. Damit besteht aber nicht die Möglichkeit für Selbstständige, die mit vor Inkrafttreten des Gesetzes länger als fünf Jahre ihre Tätigkeit aufnahmen, freiwillige Beiträge zu leisten. Durch die Digitalisierung ergeben sich bessere Möglichkeiten aus verwaltungstechnischer Sicht, Selbstständigen deutlich flexiblere Angebote zu machen. Diese Flexibilität wird benötigt, da Selbstständige oft schwankende Einkommen haben. Auch ist es oft notwendig, Rücklagen zu bilden, um Investitionen gerade auch für Fortbildungen für das nächste Jahr zu tätigen.

Vereinfachte freiwillige Einzahlungen

Es wird folgendes Verfahren für diese Gruppe vorgeschlagen: Selbstständige können eine freiwillige Versicherung für ein Jahr beantragen und dann die Beiträge ähnlich wie die Einkommensteuerzahlungen monatlich nach dem gemeldeten Renten-Einkommen einzahlen. Das Renteneinkommen entspricht den Auszahlungen zzgl. Lohnsteuer und den Krankenversicherungsbeiträgen. Alternativ kann Spätestens bis zum 31. März des Folgejahres können Beiträge auf das Vorjahr vollständig eingezahlt werden, so dass auch Sonderzahlungen zum Jahresende denkbar wären.

Für einige könnten diese Beiträge zu hoch sein, da schon private Vorsorge getroffen wurde. In diesem Fall kann auch ein niedriger Beitrag eingezahlt werden. Das berechnete Bruttoeinkommen für die Rentenanwartpunkte würde sich dann entsprechend prozentual verringern. So können gerade beim Ende des Berufslebens, wenn die Immobilie abgezahlt ist, die Rente durch die entsprechenden Anwartpunkte gezielt erhöht werden. Diese Lösung könnte ohne großen Bürokratieaufwand zu erheblichen Einzahlungen führen und würde den Ruf der Rentenversicherung bei Selbstständigen deutlich verbessern. Im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung wäre ein Vorgehen mit vergleichbarem Ansatz denkbar. Selbstständige im Bereich der KMU mit einem kleinen Immobilienbesitz sind oft nicht die Großverdiener und daher als sog. „Leistungsträger“ mit in die Perspektive ergo vertretungswürdige Personen von der SPD zu berücksichtigen, da es politisch aktuell außer demokratiefeindlicher Parteien keine Vertretung gibt.

[i] https://www.vr.de/firmenkunden/unternehmensziele/existenzgruendung/rentenversicherung-selbststaendige.html

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