P2 Einrichtung von thematischen Projektgruppen auf Bezirks- und Landesebene

Status:
Überweisung

Der Landesvorstand und die Bezirksvorstände werden aufgefordert, basierend auf §22 Abschnitt 6 der Satzung der BayernSPD, zu folgenden Themen dauerhafte Projektgruppen einzurichten:

  • Digitalisierung
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Energiewende
  • Kulturpolitik
  • Wohnen
  • Gesundheitspolitik
  • Sicherheitspolitik

Diese Liste ist dabei nicht abschließen und soll gegebenenfalls in den jeweiligen Vorständen beraten und erweitert werden. Um diese Projektgruppen arbeitsfähig zu machen, nutzen der Landesvorstand und die Bezirksvorstände alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle, um auf die Möglichkeit der Mitwirkung aufmerksam zu machen. Darüber hinaus sollen geeignete Mittel gefunden werden, um Nicht-Mitgliedern dieses Angebot bekannt zu machen und die Mitarbeit zu ermöglichen.

Begründung:

Die Erneuerung der SPD kann nur gelingen, wenn sich inhaltliche Debatten in der gesamten Partei wiederspiegeln. Die kurze und intensive Auseinandersetzung an den Parteitagen kann eine dauerhafte Beschäftigung mit verschiedenen Themen nicht ersetzen. Um die bisher zu wenig genutzten Potentiale und Spezialwissen vieler Mitglieder besser nutzen zu können, müssen die Herausforderungen an eine moderne Gesellschaft auch außerhalb der bisherigen Gremienarbeit in Landes- und Bezirksvorständen, sowie den Fraktionen auf den verschiedenen Ebenen diskutiert werden.

Darüber hinaus sind diese Projektgruppen eine Möglichkeit, um stärker in die Gesellschaft hineinzuwirken, indem zum Beispiel externe Expertinnen und Experten häufiger für intensivere Diskussionen in den jeweiligen Gremien der Projektgruppen gewonnen werden können. Zudem bietet es Nicht-Mitgliedern die Möglichkeit sich auf einer thematischen Ebene an politischen Debatten zu beteiligen und so zusätzliche Meinungen und Erfahrungen in die SPD einzubringen.

Eine moderne Mitmachpartei braucht auch moderne Elemente der thematischen Arbeit für ihre Mitglieder und möglicher Neumitglieder. Die Satzung der SPD bietet hierfür über den §22 Abschnitt 6 bereits die Mittel, um dies umzusetzen. Um hier eine geeignete Form zu finden sollten erst auf Landes- und Bezirksebene entsprechende Angebote entstehen, im Besten Fall sollen sie nur der Anfang sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Landesvorstand zur Bearbeitung
Beschluss: Überweisung an Landesvorstand zur Bearbeitung
Beschluss-PDF: