RAG22 EINE LINKE AGENDA FÜR BAYERN - Antrag zum Wahlprogramm für die Landtagswahl 2018

Antrag zum 70. außerordentlichen Landesparteitag am 16. Juni 2018
Antragssteller: Ortsverein München-Ramersdorf
Bezirk Oberbayern / Unterbezirk München
Antrag zum Wahlprogramm für die Landtagswahl 2018
(dieser Antrag ist wortgleich zum Antrag des OV Eggenfelden)

EINE LINKE AGENDA FÜR BAYERN: ARBEIT UND SOZIALES

Die Arbeitslosigkeit abbauen

  • Schaffung eines sozialen Arbeitsmarkts in Bayern für schwer vermittelbare Arbeitnehmer*innen
  • Spezielle Arbeitsplätze in Bayern für konditionell eingeschränkte Arbeitskräfte
  • Vorrang des Prinzips der Nachqualifizierung vor dem der Vermittlung um jeden Preis
  • Landesweite Bildungsoffensive für gering qualifizierte Langzeitarbeitslose
  • Überarbeitung der Arbeitslosenstatistik für Bayern2

Gerechte Löhne durchsetzen – in Bayern und auf Bundesebene

  • Allgemeine Steigerung des Lohnniveaus
  • Landesweiter Pakt gegen Lohndumping und Tarifflucht
  • Verabschiedung eines Tariftreue – und Vergabegesetzes für Bayern
  • Abbau des Lohndumpings in den Gesundheitsberufen

Humane Arbeitsbedingungen schaffen – in Bayern und auf Bundesebene

  • Keine Beschäftigungen mit sachgrundloser Befristung, wo der Freistaat Bayern als Arbeitgeber auftritt.
  • Kürzung und Flexibilisierung der Arbeitszeit ohne Entgelteinbußen
  • Verstärkte betriebliche Mitbestimmung bei der Ausgestaltung digitaler Arbeitsplätze
  • Umwandlung von Leih- und Werkverträgen in unbefristete Arbeitsverhältnisse
  • Abbau der prekären Arbeitsverhältnisse an den Bayerischen Hochschulen

Die Digitalisierung der Arbeitswelt gestalten

  • Schutz der Arbeitnehmer*innen vor einer Erreichbarkeit rund um die Uhr
  • Neue Arbeitszeitmodelle, um die Arbeitnehmer*innen an den Chancen der Digitalisierung teilhaben zu lassen
  • Schulungen für Betriebsratsangehörige im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen im Home Office

Die Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer*innen verbessern – in Bayern und auf Bundesebene

  • Einführung des Bildungsurlaubs – endlich auch in Bayern
  • Errichtung einer digitalen Bildungsurlaubsberatung in Bayern

Die Sozialkassen stabilisieren

  • Einführung einer Bürger*innenversicherung, in die alle einzahlen
  • Einführung einer Wertschöpfungsabgabe (Maschinensteuer)

Der Altersarmut vorbeugen

  • Langfristige Sicherung des Rentenniveaus auf mindestens 50%
  • Modelle zur Schließung der Lohnlücke von Frauen
  • Neuaufstellung der so genannten „Riester-Rente“
  • Neue Regelung der Altersversorgung für Selbstständige mit niedrigem Einkommen

Migrant*innen besser integrieren

  • Vorrang des Deutschunterrichts in den Berufsintegrationsklassen vor der Berufsorientierung
  • Konsequente Umsetzung der „3+2-Regelung“ – auch in Bayern
  • Ausdehnung der Berufsschulpflicht für junge Flüchtlinge
  • Landesweites Förderprogramm zur Integration von Migrant*innen in den Öffentlichen Dienst
  • Rücknahme des Bayerischen Integrationsgesetzes

Das ehrenamtliche Engagement fördern

  • Förderung lokaler und regionaler Ehrenamtsstrukturen
  • Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für das Ehrenamt durch Aufklärungsarbeit in den Schulen – und durch die Vergabe von „Social Points“
  • Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit für ehrenamtlich Tätige

Die Gesundheitsversorgung verbessern

  • Förderung von Modellvorhaben zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum
  • Verbesserung der Eingruppierung bei Psychotherapeuten – analog zu den Fachärzten.
  • Rücknahme des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes
  • Förderung von Krankenhausverbünden aus Gründen des Standorterhalts und der Qualitätsverbesserung
  • Verstärkter Einsatz von Pflegelotsen, um Familienangehörige in Fragen der häuslichen Pflege zu unterstützen
  • Gewährleistung mobiler Reserven, um keine Ausfälle in der Pflege entstehen zu lassen.
  • Verbindliche Deutschkurse für Pflegekräfte aus den Ländern der Europäischen Union
  • Erhöhung des Sehbehinderten- und Blindengeldes
  • Grundlegender Strategiewechsel im Umgang mit Drogenabhängigen und Suchtkranken

 

EINE LINKE AGENDA FÜR BAYERN: WOHNEN

„Jeder Mensch hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“ (BV, Art. 106)

Die Abwanderung aus dem ländlichen Raum stoppen

  • Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern – im Sinne von Art. 3 Abs. 2 BV.
  • Keine Erweiterung oder Neueinrichtung von Gewerbegebieten in den Ballungs- und Verdichtungsräumen
  • Neue Bauprojekte mit Anbindegebot nur im Zusammenhang mit vorhandener Bebauung
  • Schutz des lokalen Einzelhandels vor kapitalstarken Großsortimentern und Handelsketten
  • Entlastung des Wohnungsmarktes in den bayerischen Städten durch eine infrastrukturelle Aufwertung des ländlichen Raums (ÖPNV, Arbeitsplätze, Digitalisierung, Nahversorgung, Kinderbetreuung)
  • Anschluss aller Bayerischen Gemeinden an das schnelle Internet
  • Reduzierung der Abhängigkeit der Kommunen von der Gewerbesteuer bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuerzuweisungen an die Gemeinden im ländlichen Raum

Mehr bezahlbare Wohnungen schaffen

  • Erhöhung der Landesmittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf den Stand der 1990er Jahre (was einer Verdoppelung entspricht)
  • Möglichkeit eines kommunalen Umwandlungsverbots (von Miet- zu Eigentumswohnungen)
  • Zweckentfremdungsverbot (von Wohnungen zu Ferienwohnungen)
  • Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen (z.B. zu touristischen Zwecken)
  • Keine Befristung des Zweckentfremdungsgesetzes.
  • Möglichkeit einer beschleunigten Räumung von zweckentfremdetem Wohnraum durch die Kommune
  • Zusätzliche Belegungsrechte nach einem Auslaufen der Sozialbindung.
  • Wohnraumversorgungsgesetz, nach dem im Sozialen Wohnungsbau höchstens 30% vom Haushaltseinkommen für die Miete aufgewendet werden dürfen.
  • Entlastung des Mietwohnungsmarktes durch eine Verbreiterung des Wohneigentums
  • Wiederbelebung des Genossenschaftsgedankens im Siedlungsbau
  • Verlässliche Kredite, um die Bautätigkeit von Menschen mit mittleren Einkommen anzuregen

Den Anspruch auf eine angemessene Wohnung für alle durchsetzen – im Sinne von Art. 106 BV

  • Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums für Kinderreiche, Alleinerziehende und Senior*innen als staatliche Gestaltungsaufgabe
  • Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten für Wohnungssuchende in prekären Lebensverhältnissen
  • Gesetzliche Handhabe gegen die Gentrifizierung von Wohnquartieren
  • Öffnung der Gesellschaft für Staatsbedienstetenwohnungsbau (Stadibau) für Erzieher*innen und Pflegekräfte
  • Förderung von Studierendenwohnheimen und studentischen Wohngemeinschaften (an der Stelle von Studentenappartements)
  • Keine Neugründung oder Erweiterung von Hochschulen ohne die Schaffung zusätzlicher Wohnkapazitäten für Studierende
  • Innovative Konzepte für die Unterbringung von Arbeitsmigrant*innen aus anderen Ländern der Europäischen Union
  • Ganztätige Öffnung der Notunterkünfte für Obdachlose

Mobilisierung von Grundstücken

  • Grundstücks- und Bauflächenmonitoring als kommunale Pflichtaufgabe
  • Besteuerung des Wertzuwachses von Grundstücken im Zusammenhang mit infrastrukturellen und öffentlich finanzierten Maßnahmen
  • Landessiedlungsschau für Konversionsprojekte als Gegenstück zur Landesgartenschau

Verdichtung innerstädtischer Siedlungsräume

  • Gesetzliche Möglichkeiten für eine Sondersteuer auf brachliegende Bauflächen
  • Unterstützung der Städte und Gemeinden bei Modellprojekten für eine gezielte Nachverdichtung (wie z.B. der Überbauung von Parkflächen und Supermärkten oder der Aufstockung des Geschosswohnungsbaus).

Förderung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften durch das Land Bayern und den Bund

  • Gründung einer staatlichen Mietwohnungsbaugesellschaft in der Nachfolge der GBW, damit der Staat seiner Verpflichtung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums nachkommt.
  • Zuschüsse und fachliche Beratung für die Neugründung von Wohnungsbaugenossenschaften
  • Bevorzugung von Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften beim Verkauf oder bei der Verpachtung staatlicher Grundstücke.
  • Förderung von innovativen Gruppenbauvorhaben

Strengere Wohnungsaufsicht

  • Verabschiedung eines Wohnungsaufsichtsgesetzes, damit die Kommunen     verwahrloste Wohnungen und Schrottimmobilien sperren können.
  • Mindeststandards für die Vermietung von Wohnungen (Ausstattung, Größe)

Bauen ohne Barrieren

  • Barrierefreies Wohnen
  • Förderung altersgerechter Wohnformen

Stärkung der Mieterrechte in Bayern und auf Bundesebene

  • Gesetzliche Begrenzung der Mieterhöhungen auf Landesebene
  • Begrenzung der Modernisierungskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können.
  • Verbindliche Erstellung eines Mietspiegels in allen Kommunen, in dem auch die Bestandsmieten erfasst werden
  • Einschränkung der Kündigung wegen Eigenbedarfs auf natürliche Personen

Rückführung von Leerstand

  • Keine Genehmigung von Neubauten, wenn der Baubedarf zu über 200% gedeckt ist.
  • Förderung von Modellprojekten zum Rückbau und zur Umwidmung von Leerständen

 

EINE LINKE AGENDA FÜR BAYERN: BILDUNG

Bildung ist kein Privileg, Bildung ist Menschenrecht. Es darf nicht darum gehen, Humankapital zu erzeugen. Bildung muss den Menschen dabei stützen und fördern zu erblühen.

Die Elementarbildung ausbauen

  • Gebührenfreie KiTa für alle Kinder
  • Flexible Betreuungszeiten
  • KiTa-Ausbau statt Einführung eines Familiengelds
  • Mehr Männer in Erziehungsberufen (z.B. durch eine Modernisierung des Berufsbildes und echte Praktika von Jungen in sozialen Einrichtungen)
  • Verbesserung der Einkommenssituation für Erzieher*innen

Die Unterrichtsversorgung verbessern

  • Schaffung zusätzlicher Lehrer*innenstellen
  • Ausstieg aus der befristeten Einstellung von Lehrer*innen
  • Einführung einer schulartübergreifenden Lehrer*innenbildung
  • Mobile Reserven an allen Schularten
  • Angleichung der Lehrer*innenbesoldung

Die Grundschule reformieren

  • Flexible Eingangsstufe an allen Grundschulen
  • Umwandlung der Grundschulen zu gebundenen und rhythmisierten Ganztagsschulen
  • Verzicht auf Ziffernnoten in den Jahrgängen 1 bis 3
  • Zusätzliche Entlastungsdeputate für die Schulleitungen im Grundschulbereich

Die Sekundarstufe I umstrukturieren

  • Schrittweise Umgestaltung des bayerischen Schulwesens mit dem Ziel einer „Schule für alle“
  • Neuregelung des Wechsels zwischen Mittelschulen und Realschulen
  • Mittlere Reife an jedem Schulstandort
  • Ein Abschulungsverbot für alle Schularten der Sekundarstufe I
  • Möglichkeit zur Qualifizierten Hauptschulabschluss – auch an Realschulen und Gymnasien
  • Zulassung von Langformschulen der Jahrgangstufen 1 bis 10
  • Gemeinsame Orientierungsstufe an allen Schularten
  • Zweite Fremdsprache nicht vor der 7. Klasse
  • Neuregelung des Wechsels von der Grundschule auf weiterführende Schulen – mit dem Ziel, die letzte Entscheidung den Eltern zu überlassen.
  • Möglichkeit zum Verzicht auf Ziffernnoten für die Klassen 5 bis 8
  • Konsequente Umsetzung des Prinzips der Lernmittelfreiheit (Arbeitshefte, Kopien, Zeichenmaterial)

Die innere Schulreform vorantreiben

  • Absenkung der Klassengrößen, um Differenzierung und Individualisierung zu ermöglichen
  • Möglichkeit zur reformpädagogischen Profilierung von Regelschulen
  • Jahrgangsübergreifendes Lernen in allen Schularten
  • Abschaffung des Sitzenbleibens an den weiterführenden Schulen
  • Aufgabe des Prinzips der Lernzielgleichheit
  • Erprobung des Modells „Abitur im eigenen Takt“
  • Auflösung eigener Klassen für hochbegabte Kinder

Vielfalt verwirklichen

  • Sozialindizierung bei der Personal- und Sachmittelausstattung
  • Finanzierung der Schulsozialpädagogik durch den Freistaat Bayern
  • Multiprofessionelle Teams (Schulpsychologen, Schulärzte, Schulsozialpädagogen u.a.)
  • Qualifizierung von Teilhabe-Scouts für alle Schularten
  • Eine möglichst zeitnahe Öffnung der Regelklassen für Flüchtlingskinder
  • „Deutsch als Zweitsprache“ als Ausbildungsbaustein für alle Lehrkräfte
  • Verabschiedung eines Neutralitätsgesetzes für die Bayerischen Schulen

Inklusion umsetzen

  • Durchgehende Inklusion vom Kindergarten bis zur Hochschule
  • Keine Errichtung neuer Förderschulen
  • Inklusion aller Förderschwerpunkte an allen Schularten
  • Qualifizierung von Inklusionsberater*innen für alle Schularten
  • Integration der Schulbegleiter*innen in die Unterrichtstätigkeit
  • Gemeinsame Ausbildung von Lehrkräften und Sonderpädagog*innen

Digitalisierung steuern

  • Ein Anschluss an das schnelle Internet für jede bayerische Schule
  • Freie Methodenwahl für die Lehrkräfte
  • Digitale Ausstattung nur für Schulen mit pädagogischem Konzept
  • Fachliche Zertifizierung aller digitalen Lernmedien
  • Keine elektronische Speicherung von Schülerleistungen
  • Umsetzung des Prinzips „Bring Your Own Device“ an Bayerns Schulen nur mit pädagogischem Konzept für Benutzung und Inhalte
  • Rücknahme des Handyverbots an weiterführenden Schulen

Die Berufliche Bildung und das Lebenslange Lernen ausbauen

  • Stärkere Berufs- und Alltagsorientierung an den Gymnasien
  • Einrichtung von Berufskollegs bzw. Beruflichen Gymnasien
  • Produktionsschulen für Schulabbrecher*innen
  • Keine Abschiebungen während der Berufsschulzeit
  • Prinzip der Kostenfreiheit bei den Angeboten der Weiterbildung und Erwachsenenbildung
  • Ausbau der Kulturellen Bildung

Schuldemokratie ausbauen

  • Mehr Autonomie und Eigenverantwortung für die bayerischen Schulen
  • Aufwertung der politischen Bildung in den Stundentafeln und Lehrplänen
  • Wahl der Schulleitung durch das Schulforum
  • Befristete Einsetzung von Schulleiterinnen und Schulleitern
  • Kollegiale Schulleitungen an allen weiterführenden Schulen
  • Verankerung des Schülerparlaments im BayEUG
  • Mitwirkung der Schüler*innen beim Einsatz von Lehrkräften
  • Rechtsanspruch auf ein regelmäßiges Unterrichts-Feedback in den Schulordnungen
  • Zulassung einer Landeselternvertretung in Bayern
  • Reform des Schulfinanzierungsgesetzes
  • Einführung eines kommunalen Initiativrechts

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt