A9 Die AfA-Landeskonferenz vom 29. Januar 2022 der BayernSPD appelliert an die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand, nachfolgende Forderungen in die Regierungsarbeit einzubringen.

Status:
Annahme
  1. Die Erlaubnis nach „Sachgrundlosen Befristungen“ muss im Arbeitsrecht wieder gestrichen werden.
  2. Der gesetzliche Mindestlohn muss im Verhältnis zu den mittleren Löhnen (Medianlohn) im Land auf 60 % angehoben werden. Das Versprechen der Ampelkoalition des gesetzlichen Mindestlohns noch in 2022 auf 12 Euro zu erhöhen ist ein richtiger wichtiger Zwischenschritt dahin.
  3. Sozialversicherungsfreie Job’s müssen abgeschafft, zumindest auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ausnahmen nur für Ferienjobs und im beschränkten Umfang für Rentner.
Begründung:

 

  1. Dies ist „Sklavenarbeitsrecht für die Arbeitgeber“ im heutigen Arbeitsrecht. Das Instrument der sachgrundlosen Befristung war 2001 mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz geschaffen worden. Gut sieben Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind befristet beschäftigt, viele ohne Grund. Unser Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 7. September 2021 bei einem Gespräch mit der Dienstleistungsgewerkschaft VERDI angekündigt das ändern wir. Originalton Olaf Scholz: Inzwischen habe das Instrument aber „zu verstörenden Veränderungen von Arbeitsbeziehungen geführt“.
  2. Die Bundesregierung darf bei diesem Zwischenschritt nicht stehen bleiben. Ab diesen 60 Prozentniveau, gemessen am jeweiligen nationalen Median, können Löhne nach Ansicht von Armutsforschern als einigermaßen „existenzsichernd“ gelten, weil Alleinstehende dann in der Regel ohne spezielle Sozialtransfers von ihrer Arbeit leben können und das Risiko von Altersarmut sinkt. Diese Zielmarke 60 Prozent vom Median haben im übrigen Olaf Scholz und Hubertus Heil ebenfalls in der Vergangenheit genannt. Interessant ist, das auch in Großbritannien die konservative Regierung das Ziel ausgibt, die Lohnuntergrenze auf 60 Prozent des mittleren (Median-)Lohns zu bringen.
  3. Wir sind als SPD mit dem Slogan „Respekt & Mehr Fortschritt wagen“ antreten. Eine europäische Initiative mit der Koordinierung in allen Mitgliedsländern beim Mindestlohn auf der Basis des Medianlohnes „ein angemessenes, existenzsicherndes Niveau“ zu erreichen muss sozialdemokratische Aufgabe sein. Eine solche Inaktive würde „der Idee eines sozialeren Europas praktische Gestalt verleihen. Die sozialversicherungsfreien Mini- und Midijob’s sind Betrug am Sozialversicherungssystem und führen gerade bei den betroffenen Frauen zur Altersarmut. Geringfügige Beschäftigung verhindert eine eigenständige Existenzsicherung und birgt damit ein enormes Armutsrisiko. Die Sozialversicherungsfreiheit für geringfügig entlohnte Beschäftigte ohne Stundenbegrenzung führte in der Vergangenheit zu extremen Lohndumping.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Verfassungsgerichtsurteil
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Angenommen
Text des Beschlusses:
  1. Die Erlaubnis nach „Sachgrundlosen Befristungen“ muss im Arbeitsrecht wieder gestrichen werden.
  2. Der gesetzliche Mindestlohn muss im Verhältnis zu den mittleren Löhnen (Medianlohn) im Land auf 60 % angehoben werden. Das Versprechen der Ampelkoalition des gesetzlichen Mindestlohns noch in 2022 auf 12 Euro zu erhöhen ist ein richtiger wichtiger Zwischenschritt dahin.
  3. Sozialversicherungsfreie Job’s müssen abgeschafft, zumindest auf ein Mindestmaß reduziert werden. Ausnahmen nur für Ferienjobs und im beschränkten Umfang für Rentner.
Beschluss-PDF: