I2 Bürgerrechte schützen – PAG (Polizeiaufgabengesetz)-Neuordnung verhindern

Die SPD München lehnt die geplante Neuordnung des Polizeiaufgabengesetzen (PAG) in der vorgelegten Form ab und schließt sich dem Bündnis „Nein zum neuen Polizeiaufgabengesetz Bayern“ an. Der Bezirk Oberbayern und der Landesverband Bayern wird aufgefordert sich ebenfalls anzuschließen.

Die SPD München unterstützt die BayernSPD-Landtagsfraktion in ihrem Einsatz gegen das neue PAG und fordert sie auf, neben dem Beitritt zum Bündnis „Nein zum neuen Polizeiaufgabengesetz Bayern“ bei einem Beschluss des neuen PAG durch die CSU-Mehrheit, geeignete juristische Maßnahmen wie z.B. eine Klage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht,  zu ergreifen.

Begründung:

Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz (PAG) würde die Bayerische Polizei mit einer Machtfülle ausgestattet, die wir nur aus der Zeit vor 1945 kennen. Die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten, die aus historischen Gründen scharf gezogen wurde, verschwimmen und  Bürger- und Freiheitsrechte werden unverhältnismäßig und in Teilen nicht verfassungsgemäß eingeschränkt. Die Pflicht der Sozialdemokratie ist es, im Parlament, aber auch auf der Straße eine starke Stimme zum Schutz der Grundrechte aller Menschen in Bayern zu sein.

 

Nach dem neuen PAG dürfen künftig schon bei „drohender Gefahr“ Telefone abgehört und Briefe geöffnet werden. Es reicht also dann schon aus, wenn die Wahrscheinlichkeit begründet ist, dass in überschaubarer Zukunft eine Straftat begangen wird. Unter dem Vorwand „Gefahr im Verzug“ darf dies sogar ohne richterliche Genehmigung erfolgen.

 

Ähnliches gilt auch für die Online-Durchsuchung, für Daten auf persönlichen Computern und in der Cloud. Dabei darf die Polizei bei dringender Gefahr für „Leben, Gesundheit oder die Freiheit der Person“ oder bei Bedrohung oder Verletzung von „Sachen, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint (wie etwa Strommasten)“, die Daten auch löschen oder verändern.

 

Nach dem neuen Gesetz darf die Polizei bei Demonstrationen filmen und „Übersichtsaufnahmen“ erstellen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden allein begründet mit der Größe und Unübersichtlichkeit der Örtlichkeit. Ebenso wie der Einsatz sogenannter intelligenter Videoüberwachungssysteme zur automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern bezogen auf Gegenstände und das Verhalten von Personen, einschließlich automatischer Systemsteuerung werden ermöglicht. Auch die Identifizierung von Personen, beispielsweise mit Gesichtserkennung, soll unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

 

Darüber hinaus darf die Polizei online und offline mit verdeckten Ermittlern unter Vorspiegelung einer falschen Identität arbeiten. Dies geht sogar ohne richterlichen Beschluss, wenn es sich nicht gegen bestimmte Personen richtet. Zum Beispiel bei der Teilnahme an Diskussionen, in sozialen Netzwerken genauso beim Treffen politischer Gruppen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Handeln des Landesvorstands