U1 Bonitätsprüfung offenlegen – Schufa und Co. dürfen nicht mehr im Schatten über Existenzen entscheiden!

Status:
Mit Änderungen angenommen

Wir fordern, dass Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa ihre Algorithmen zur Bewertung von Kreditwürdigkeit natürlicher Personen offenlegen müssen. Die Offenlegung soll dabei einfach und für alle Verbraucher*innen verständlich erfolgen. Hierzu sollen der Bundestag die gesetzlichen Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland schaffen und die Bundesregierung über den Europäischen Rat einen entsprechenden Rechtsrahmen innerhalb des europäischen Binnenmarkts anregen und durchsetzen.

Begründung:

Die Bonitätsbewertung hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben von Verbraucher*innen, wie zum Beispiel ihre Fähigkeit, Kredite zu erhalten oder eine Wohnung zu mieten. Eine offengelegte Bonitätsbewertung würde helfen sicherstellen, dass die Bewertung fair und objektiv ist und nicht auf Diskriminierung oder Vorurteilen basiert. Verbraucher*innen könnten Fehler in ihren Bonitätsberichten leichter erkennen und korrigieren lassen. Dadurch können sie vermeiden, dass sie aufgrund von falschen Informationen schlechter bewertet werden. Indem der Algorithmus offengelegt wird, können sich Verbraucher*innen vor ungerechtfertigten oder diskriminierenden Bewertungen besser schützen. Gleichzeitig würde eine Veröffentlichung des Algorithmus zur Brechung von Marktmacht beitragen. Indem Bonitätsprüfungsanstalten ihren Algorithmus verschließen, entstehen Monopolstrukturen, die eine Konzentration von Macht in einem Konzern ermöglichen und damit starke Abhängigkeitsverhältnisse für Verbraucher*innen, Unternehmen und anderen Marktteilnehmer*innen erzeugen. Folge solcher kapitalistischen Auswüchse sind Machtmissbrauch, einseitige Abhängigkeit innerhalb des Systems sowie Ineffizienzen. Eine Offenlegung von Algorithmen ist daher auch im Sinn von Dezentralisierung von Unternehmensmacht und der Förderung von mehr Innovation, indem vorausgegangene Pfadprozesse gebrochen werden, sinnvoll.

Eine Offenlegung von Algorithmen ist daher im Sinne der Transparenz, Fairness und Anti- Diskriminierung wichtig. Damit Anbieter*innen keine Lücken zur Umgehung nutzen können, sollte mit europäische Rechtslegung ein breitmöglichster Regelungskreis angestrebt werden.

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä1 zum U1 Einfügen 5 Michael Schrodi Füge ein in Zeile 5 nach "erfolgen": "Es muss ausgeschlossen sein, dass Social Profiling über Merkmale wie beispielsweise der Wohnort Einfluss auf die sog. Scores und damit die Kreditwürdigkeit hat"
Beschluss: Mit Änderungen angenommen
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa ihre Algorithmen zur Bewertung von Kreditwürdigkeit natürlicher Personen offenlegen müssen. Die Offenlegung soll dabei einfach und für alle Verbraucher*innen verständlich erfolgen. Es muss ausgeschlossen sein, dass Social Profiling über Merkmale wie beispielsweise der Wohnort Einfluss auf die sog. Scores und damit die Kreditwürdigkeit hat. Hierzu sollen der Bundestag die gesetzlichen Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland schaffen und die Bundesregierung über den Europäischen Rat einen entsprechenden Rechtsrahmen innerhalb des europäischen Binnenmarkts anregen und durchsetzen.

Beschluss-PDF: