W7 Bodenspekulation wirksam bekämpfen!

Status:
Erledigt

„Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“ (Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 161 Abs. 2)

Nicht nur in der bayerischen Verfassung, sondern auch in weiteren Landesverfassungen ist die Sozialpflichtigkeit des Eigentums an Grund und Boden festgehalten. Dennoch spielt sie aktuell keine Rolle. Im gegenwärtigen System wird, wie so häufig, versucht Verteilungsprobleme über den Markt, anstatt über staatliche Steuerung und Planung zu regeln. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis von Gütern. Diesem Gedanken liegt aber die Annahme zu Grunde, dass Güter vermehrbar (oder ersetzbar) sind. Für Baugrundstücke, insbesondere im innerstädtischen Bereich, gilt das jedoch nicht. Gleichzeitig sind sie ein in höchstem Maße existentielles und lebensbestimmendes Gut.

Umso verwunderlicher ist es, dass Grundstücke heute gehandelt werden wie beliebige reproduzierbare Güter. In München (sowie vielen weiteren Großstädten) ist Baugrund die wertvollste Ressource, denn BesitzerInnen halten Baugrundstücke zurück, verknappen das Angebot, befeuern den Mangel an Wohnraum und treiben die Preise in die Höhe. Gewinn macht, wer den längeren Atem hat, denn der Wert eines Grundstücks steigt allein mit der Zeit. Der/Die EigentümerIn trägt in diesem Falle nichts zur Wertsteigerung bei, sondern profitiert rein von dem aus Steuergeldern finanzierten infrastrukturellen Umfeld des Gebäudes.

Bereits Anfang/Mitte der 70er Jahre wurde das Problem bei den Jusos und in der SPD erkannt und diskutiert. Ziel war es die Spekulation mit Grundstücken durch Besteuerung wirksam zu bekämpfen. An diese Diskussion wollen wir anknüpfen, denn wir brauchen eine Bodenrechtsreform um Bodenspekulationen einzudämmen. Gewinne von GrundstückseigentümerInnen durch leistungslose Wertsteigerung des Bodens sollen künftig über eine Bodenwertzuwachssteuer abgeschöpft werden. Wir brauchen darüber hinaus eine grundsätzliche Debatte über mögliche Veränderungen der Eigentumsrechte an Grund und Boden, im Zuge derer auch alternative Konzepte wie bspw. das eines Bodenfonds diskutiert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

durch Antrag Hirschaid