U6 Biodiversität in der Agrarlandschaft schützen

Wir fordern, dass der Erhalt der Biodiversität in Deutschland einen größeren Stellenwert erhält
und bei allen politischen Entscheidungen – insbesondere Agrarpolitik und Infrastruktur –
berücksichtigt wird.
Die Vorgaben der EU–Biodiversitätsstrategie müssen möglichst schnell umgesetzt werden und 30
Prozent der marinen und terrestrischen Fläche unter Schutz gestellt werden. Bei diesen
Schutzgebieten muss besonderes Augenmerk auf ihre Wirksamkeit gelegt werden.
Dementsprechend soll darüber hinaus in Zusammenarbeit mit Nachbarländern eine Kartierung
der Schutzgebiete erfolgen, um bessere Kohärenz und Konnektivität der Natura2000–Gebiete
sicherzustellen. Innerhalb dieser Schutzgebiete muss regelmäßiges Monitoring – gerade auch der
Pfanzenwelt – stattfnden, um ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Diese Zahlen sollen innerhalb
der Kartierung der Gebiete vermerkt und einsehbar sein. Ein solches Monitoring legt auch die
Basis für rechtliche Vorgaben für den Erhalt der Biodiversität und Sanktionen bei Nicht–
Einhaltung und kann bei der Bauplanung helfen, damit besonders wertvolle Flächen nicht
versiegelt werden. Zudem muss Deutschland sich innerhalb eines klaren Zeitrahmens mit
Zwischenzielen zu der Renaturierung von 15 Prozent der Landesfäche verpfichten – hier mit
Fokus auf Gebiete wie Moore, die für Klimaschutz und Biodiversität besonders wichtig sind.
Ökobetriebe haben eine deutlich bessere Biodiversitätsbilanz, deshalb fordern wir den Ausbau
von regionalen Programmen zur Förderung des Ökolandbaus wie dem bayerischen BioRegio 2030.
Ein Fokus muss hier darauf liegen einen Markt mit fairen Preisen für ökologische und regionale
Produkte zu schaffen, denn einen vielfältigen und nachhaltigen Anbau gibt es nur, wenn dieser
sich lohnt. Ein Marktzugang und Zugang zu Förderungsmitteln sollen auch für konventionelle Betriebe, die biodiversitätsfördernde Maßnahmen ergreifen, bestehen, um ihnen die Transformation zu erleichtern. Besondere Förderung sollen Mischkulturen mit großer genetischer Variabilität, Weidenutztierhaltung, sowie Agroforstsysteme erhalten.

Durch die Überdüngung in Deutschland wird nicht nur das Grundwasser verunreinigt, sie sorgt auch dafür, dass neben den Kulturpflanzen Beikräuter schneller wachsen und damit die Kulturen durch die hohe Pflanzdichte anfälliger werden für Schädlinge. Der folgliche Einsatz von Pestiziden und Herbiziden hat erhebliche Auswirkung auf die Artenvielfalt. Zusätzlich werden auf nährstoffarme Bedingungen angepasste Pflanzenarten verdrängt. Wir fordern eine Reduktion der erlaubten Stickstoffüberschüsse von 50 Kilogramm pro Hektar auf 30 kg pro Hektar und entsprechende Kontrollen. Dies gelingt nur mit einer drastischen Reduktion der Massentierhaltung und in Kooperation mit den Landwirt*innen. In einer Übergangsphase soll es Bonuszahlungen pro reduziertes Kilogramm geben, um einen Anreiz zur Umstellung zu schaffen.

Wir lehnen den übermäßigen Anbau von Mais und Raps als Energiepflanzen in Monokultur ab, da sie dem Boden und damit seiner Artenvielfalt und Kohlenstoffspeicherkapazitäten schaden. Wir fordern eine Begrenzung der erlaubten Menge von diesen Pflanzen aus Monokultur bei den Einsatzstoffen im Betrieb von Biogasanlagen auf 40 Prozent – aktuell stammen 80 Prozent der Einsatzstoffe aus Energiepflanzen. Um Alternativen zu finden, fordern wir eine Subvention des Anbaus alternativer Energiepflanzen in Mischkultur sowie Gelder für die Forschung in dem Bereich. Möglich ist auch die Förderung des Anbaus von nachhaltiger Biomasse in Gebieten, in denen es Auflagen von Gebiets– oder Gewässerschutz gibt und die dadurch nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmittelproduktion stehen.

Landwirt*innen, die Interesse an Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität haben, brauchen leicht zugängliche Möglichkeiten zur Aus– und Weiterbildung. Wir fordern staatliche Beratungsstellen, die Expertise im Bereich ökologische Landwirtschaft und Biodiversität besitzen und Landwirt*innen weiterbilden. Die vorhandenen Programme müssen außerdem besser beworben werden.

Fehlende Einhaltung von Regelungen zur Biodiversität muss Konsequenzen haben, dafür brauchen wir eine engere Kopplung von Agrar– und Umweltpolitik, um einen Rechtsrahmen mit einer umweltschutzbezogenen Betreiber*innenpflicht zu schaffen.

Langfristig fordern wir eine Abwendung von dem aktuellen Modell der Direktzahlungen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), denn diese fördern Fläche vor Gemeinwohl und sind damit eine Bremse auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Biodiversität. Stattdessen fordern wir erhöhte Direktzahlungen für Umweltschutzprogramme und Ausweitung beispielsweise der Kulturlandschaftsprogramme und Landesnaturschutzprogramme.

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