C15 Bezahlbarer Wohnraum statt Reprivatisierung

Status:
Annahme

§ 89 des Baugesetzbuches wird so reformiert, dass Kommunen, die ein Vorkaufsrecht ausgeübt haben, diese Immobilien künftig an eigene kommunale Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften übertragen bzw. verkaufen können. Der bisherige vermeintliche Zwang zur Reprivatisierung an den Höchstbietenden unter besonderer Berücksichtigung des früheren Käufers wird rechtssicher abgeschafft.

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