A3 Bezahlbare und flächendeckende Postdienste mit guter Arbeit sichern!

Die Postreform II mit der umfassenden Entscheidung für Privatisierung, Deregulierung und Liberalisierung der gesamten Branche liegt nunmehr dreißig Jahre zurück. Die Befürchtungen der seinerzeitigen Kritiker aus Gewerkschaften und Teilen der SPD traten nicht alle sofort ein, dafür aber meist nach und nach. Die „Turnschuh-Brigaden“ sind da und ständig wird versucht, Auflagen zur flächendeckenden Versorgung zu unterlaufen und die Qualität zu verschlechtern.

Die ideologisch begründeten Heilsversprechen, dass der liberalisierte Markt und private Unternehmen im Wettbewerb automatisch für bezahlbare und flächendeckende Postdienste sorgen würden, wurden nicht erfüllt. Heute steht der Gesetzgeber erneut vor der Aufgabe, das Marktversagen zu korrigieren. Die Fiktion des „fairen Wettbewerbs“ wird dabei nicht aufgegeben.

Erstmals werden aber sozial-ökologische Standards bei den Arbeitsbedingungen zum Regulierungsziel erklärt und die Rechte der Verbraucher*innen gestärkt. Der Gesetzentwurf der aktuellen Bundesregierung bedeutet einen großen Fortschritt gegenüber dem ist-Zustand und vergangenen Initiativen.

Im vergangenen Herbst haben 30 000 Beschäftigte der Branche auf Initiative von ver.di in Berlin für Verbesserungen im Gesetzentwurf demonstriert. Der Bundesrat hat dies teilweise aufgegriffen und die Berichterstatter von SPD und Grünen streben ebenfalls Veränderungen an. Angesichts der Tatsache, dass die Löhne im Postbereich im Durchschnitt um 20% unter dem gesamtwirtschaftlich es Durchschnitt liegen und ländliche Räume und bestimmte Bevölkerungsgruppen vom Rückzug von alltäglichen Dienstleistungen betroffen sind, bedarf dies der Unterstützung.

 

Wir fordern insbesondere:

  • Der Universaldienst, also das allgemein zugängliche, flächendeckende und bezahlbare Mindestangebot darf nicht geschmälert werden: weiterhin Laufzeiten von in der Regel einem Tag, kein Ersatz von Filialen an Pflicht-Standorten durch Automaten;
  • Klare und damit kontrollierbare Definition der Begriffe „angemessene und sichere Arbeitsbedingungen“, Subunternehmerverbot in der Zustellung, Beendigung der Scheinselbständigkeit bei allen Zustelldiensten einschließlich Amazon, Tarifbindung als Kriterium für die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis;
  • Keine ungerechtfertigte Benachteiligung von DHL als Universaldienstleister bei der Entgelt- und Zugangsregulierung, Bürokratieabbau;
  • Arbeitsschutz durch wirksame Gestaltung der Gewichtsgrenze von 20 kg nur mit zwei Personen;
  • Einbeziehung der Monopolkommission in die Berichterstattung über die Marktentwicklung im Postsektor abschaffen, da die Bundesnetzagentur ausreichend in Zusammenarbeit mit dem Kartellamt wettbewerbsschädliche Praktiken prüft, auch als Beitrag zum Bürokratieabbau.

Im Übrigen fordern wir den Verzicht auf den Verkauf der noch in Bundesbesitz befindlichen Aktien der DHL. Es ist sonst, wie in anderen Ländern geschehen, zu erwarten, dass nicht nur der Renditedruck seitens der Investoren steigt, sondern auch eine Filetierung des Unternehmens bevorsteht.

In Europa kämpfen wir dafür, dass die Postdienste-Richtlinie, die immer noch den Geist der Privatisierungseuphorie der 90er Jahre atmet, aufgehoben oder korrigiert wird. Stattdessen muss die EU für Regeln gegen das Lohn- und Sozialdumping sorgen, das insbesondere im gesamten Transport- und Logistiksektor besonders weit verbreitet ist.

Barrierefreies PDF:
Beschluss: Angenommen
Text des Beschlusses:

Die Postreform II mit der umfassenden Entscheidung für Privatisierung, Deregulierung und Liberalisierung der gesamten Branche liegt nunmehr dreißig Jahre zurück. Die Befürchtungen der seinerzeitigen Kritiker aus Gewerkschaften und Teilen der SPD traten nicht alle sofort ein, dafür aber meist nach und nach. Die „Turnschuh-Brigaden“ sind da und ständig wird versucht, Auflagen zur flächendeckenden Versorgung zu unterlaufen und die Qualität zu verschlechtern.

Die ideologisch begründeten Heilsversprechen, dass der liberalisierte Markt und private Unternehmen im Wettbewerb automatisch für bezahlbare und flächendeckende Postdienste sorgen würden, wurden nicht erfüllt. Heute steht der Gesetzgeber erneut vor der Aufgabe, das Marktversagen zu korrigieren. Die Fiktion des „fairen Wettbewerbs“ wird dabei nicht aufgegeben.

Erstmals werden aber sozial-ökologische Standards bei den Arbeitsbedingungen zum Regulierungsziel erklärt und die Rechte der Verbraucher*innen gestärkt. Der Gesetzentwurf der aktuellen Bundesregierung bedeutet einen großen Fortschritt gegenüber dem ist-Zustand und vergangenen Initiativen.

Im vergangenen Herbst haben 30 000 Beschäftigte der Branche auf Initiative von ver.di in Berlin für Verbesserungen im Gesetzentwurf demonstriert. Der Bundesrat hat dies teilweise aufgegriffen und die Berichterstatter von SPD und Grünen streben ebenfalls Veränderungen an. Angesichts der Tatsache, dass die Löhne im Postbereich im Durchschnitt um 20% unter dem gesamtwirtschaftlich es Durchschnitt liegen und ländliche Räume und bestimmte Bevölkerungsgruppen vom Rückzug von alltäglichen Dienstleistungen betroffen sind, bedarf dies der Unterstützung.

Wir fordern insbesondere:

  • Der Universaldienst, also das allgemein zugängliche, flächendeckende und bezahlbare Mindestangebot darf nicht geschmälert werden: weiterhin Laufzeiten von in der Regel einem Tag, kein Ersatz von Filialen an Pflicht-Standorten durch Automaten;
  • Klare und damit kontrollierbare Definition der Begriffe „angemessene und sichere Arbeitsbedingungen“, Subunternehmerverbot in der Zustellung, Beendigung der Scheinselbständigkeit bei allen Zustelldiensten einschließlich Amazon, Tarifbindung als Kriterium für die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis;
  • Keine ungerechtfertigte Benachteiligung von DHL als Universaldienstleister bei der Entgelt- und Zugangsregulierung, Bürokratieabbau;
  • Arbeitsschutz durch wirksame Gestaltung der Gewichtsgrenze von 20 kg nur mit zwei Personen;
  • Einbeziehung der Monopolkommission in die Berichterstattung über die Marktentwicklung im Postsektor abschaffen, da die Bundesnetzagentur ausreichend in Zusammenarbeit mit dem Kartellamt wettbewerbsschädliche Praktiken prüft, auch als Beitrag zum Bürokratieabbau.

Im Übrigen fordern wir den Verzicht auf den Verkauf der noch in Bundesbesitz befindlichen Aktien der DHL. Es ist sonst, wie in anderen Ländern geschehen, zu erwarten, dass nicht nur der Renditedruck seitens der Investoren steigt, sondern auch eine Filetierung des Unternehmens bevorsteht.

In Europa kämpfen wir dafür, dass die Postdienste-Richtlinie, die immer noch den Geist der Privatisierungseuphorie der 90er Jahre atmet, aufgehoben oder korrigiert wird. Stattdessen muss die EU für Regeln gegen das Lohn- und Sozialdumping sorgen, das insbesondere im gesamten Transport- und Logistiksektor besonders weit verbreitet ist.

Beschluss-PDF: