E1 Betritt zum Atomwaffenverbotsvertrag

Die Bundesrepublik Deutschland tritt dem Atomwaffenverbotsvertrag bei.

Begründung:

Am 17. Juli 2017 wurde in der Vollversammlung der Vereinten Nationen der Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen, 86 Staaten haben ihn unterzeichnet, 52 ratifiziert, für ein Inkrafttreten waren 50 Staaten erforderlich. Damit ist dieser Vertrag seit 22. Januar 2021 Völkerrecht.

Dies zu akzeptieren hätte in Deutschland zur Folge, dass keine Atomwaffen mehr stationiert werden dürften. Diese Forderung hat der Deutsche Bundestag bereits am 26.3.2010 beschlossen:

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, …

  1. sich auch bei der Ausarbeitung eines neuen strategischen Konzepts der NATO im Bündnis sowie gegenüber den amerikanischen Verbündeten mit Nachdruck für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen;

Der Antrag und der Beschluss erfolgte damals mit allen Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen!

Dieser Beschluss war eine Reaktion auf die Vision von Barack Obama von einer atomwaffenfreien Welt. Wenn der Beschluss endlich umgesetzt würde, wäre damit auch entschieden, dass die Bundeswehr für die Nachfolge des Tornado kein Flugzeug beschaffen müsste, das Atomwaffen einsetzen kann, wie das jetzt beim Tornado der Fall ist. Gegen ein atomwaffentaugliches Kampfflugzeug wendet sich auch unser Fraktionsvorsitzender Rolf Mützenich.

Empfehlung der Antragskommission:
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