S16 Beste Gesundheitsversorgung in Bayern: Ausreichend Landesmittel zur Krankenhausfinanzierung bereitstellen

Status:
Nicht abgestimmt

Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, umgehend eine verlässliche Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser in Bayern sicherzustellen, die in der Berechnungsgrundlage angemessen ist.

Begründung:

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“.

Auf der einen Seite stehen die sog. Betriebskosten, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patient:innen in der stationären Versorgung entstehen. Diese werden von den Krankenkassen finanziert und ihnen liegt seit einigen Jahren das sog. DRG-System (Diagnosis Related Group) – ein Fallpauschalensystem – zugrunde. Dass das DRG-System keine angemessene Grundlage zur Abrechnung der Betriebskosten darstellt und wir das Fallpauschalensystem prinzipiell durch eine bedarfsgerechte, kostendeckende Finanzierung ersetzen wollen, ist bereits Beschlusslage und soll hier nochmal bekräftigt werden.

Auf der anderen Seite stehen im Bereich der Krankenhausfinanzierung aber auch die Investitionskosten.

Diese werden grundsätzlich (laut § 4 Nr. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)) von den

Bundesländern getragen. Hierunter fallen etwa die Kosten der Errichtung (Neubau, Umbau,

Erweiterungsbau) von Krankenhäusern und der Anschaffung der zum Krankenhaus gehörenden

Wirtschaftsgüter (ausgenommen sind hierbei Verbrauchsgüter, die unter die Betriebskosten fallen) sowie die Kosten der Wiederbeschaffung der Güter des zum Krankenhaus gehörenden Anlagevermögens (= Anlagegüter), wie etwa MRT’s oder CT’s. Dieser im Krankenhausgesetz verankerten Verpflichtung zur

Investitionsfinanzierung kommen die Bundesländer jedoch seit vielen Jahren bereits nicht mehr nach. Das

Fatale: Die von den Ländern bereit gestellten Mittel hierfür sind sogar rückläufig. So lagen die

Investitionsmittel, die alle Bundesländer den Krankenhäusern im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt haben, bei 2,98 Mrd. Euro. 1991 lag die Investitionsfinanzierung der Bundesländer noch bei umgerechnet 3,64 Mrd. Euro, d.h. es gab seitdem einen Abbau um 18 Prozent, während im gleichen Zeitraum die Krankenhausausgaben der Krankenkassen von umgerechnet 29 Mrd. Euro auf insgesamt 75 Mrd. Euro angestiegen sind. Damit ist der Anteil der Krankenhausfinanzierung der Länder seit 1991 von über 10 Prozent auf unter 4 Prozent gesunken. Dieses Geld fehlt in den Krankenhäusern und erhöht den finanziellen Druck auf die Häuser – ein Großteil von ihnen schreibt seit Jahren rote Zahlen. Laut Aussage des bayerischen Landkreispräsidenten fallen in Bayern hierunter „deutlich über 50 Prozent der Häuser“. In einigen Krankenhausträger führt dieses hausgemachte Defizit dazu, sich mit verzinslichem Fremdkapital über Wasser zu halten. Ungelöst bleibt dabei die Frage, wie diese Häuser die anfallenden Defizite begleichen sollen – dies wird nur über zusätzliche Leistungen gehen oder über Kosteneinsparungen an anderen Stellen, was einen Teufelskreis in Gang setzt, der nicht im Sinne der Sache steht: dass

Krankenhäuser sich auf die gesundheitliche Versorgung der Menschen vor Ort konzentrieren sollen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Regierungsprogramm der BayernSPD 2023
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