M3 Besser auf die Bedürfnisse von geflüchteten Frauen eingehen!

Wir fordern, dass die Unterbringung von weiblichen Geflüchteten auf deren Wunsch hin in separaten Gemeinschaftsunterkünften speziell für Frauen erfolgt. Zwar lehnen wir generell die Unterbringung in großen Gemeinschaftsunterkünften ab und befürworten die dezentrale Unterbringung in kleineren Wohngruppen bzw. bei Privatpersonen, solange jedoch am derzeitigen Prinzip der zentralen Unterbringung festgehalten wird, fordern wir zusätzlich separate Unterkünfte für Frauen sowie Mindeststandards wie Rückzugsräume für Frauen und abschließbare, geschlechtergetrennte Sanitäranlagen in den gemischtgeschlechtlichen Gemeinschaftsunterkünften.

Weiterhin fordern wir den Ausbau von Beratungsstellen für geflüchtete Frauen, insbesondere für Opfer von sexualisierter Gewalt. Hierfür müssen die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch muss das Personal in den Unterkünften im Themenbereich sexuelle Gewalt geschult werden. Im Registrierungsund Asylverfahren muss es das Recht auf eine Anhörung durch eine Frau und eine Dolmetscherin geben

Begründung:

Unter den Geflüchteten, die Deutschland erreichen, sind auch Frauen, die entweder auf der Flucht oder bereits in ihrer Heimat Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind bzw. im Bezug auf den Umgang mit Männern aus den verschiedensten Gründen traumatisiert sind. Darum ist ihnen die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft zusammen mit Männern nicht zumutbar.
Weiterhin fliehen Frauen aus sogenannten frauenspezifischen Gründen wie z.B. häuslicher Gewalt, Genitalverstümmlung, Zwangsheirat, Ehrenmorde, Vergewaltigungen im Rahmen von Bürgerkriegen usw. Diese Fluchtursachen sind seit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 als Verfolgungsgründe anerkannt. Deshalb ist es an der Zeit, dass wir vor Ort besser auf die Bedürfnisse der geflüchteten Frauen eingehen. Dazu gehört u.a. dass diese Frauen im Rahmen des Registrierungsbzw. Asylverfahrens nicht ihre Fluchtursachen einem fremden Mann preisgeben müssen, welchem sie möglicherweise aus obengenannten Gründen schwer vertrauen können. Ebenfalls muss das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften im Bezug auf den Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt geschult sein.
Weiterhin muss die psychologische/therapeutische Beratung dieser traumatisierten Frauen verbessert werden.

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