SAT3 Beschluss zur Verankerung der Funktion des/der stellv. Generalsekretär*in in der Satzung des SPD Landesverbandes Bayern 2

Einfügen in §16 (2) Landessatzung als neue Ziffer 5

(2) Dem Landespräsidium gehören an:

(1.-3.)

  1. die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, sofern eine Wahl erfolgt ist,
  2. die stellvertretende Generalsekretärin oder der stellvertretende Generalsekretär, sofern eine Wahl erfolgt ist,
  3. drei weitere, vom Landesvorstand aus seiner Mitte zu wählende Mitglieder.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Angenommen
Text des Beschlusses:

Einfügen in §16 (2) Landessatzung als neue Ziffer 5

(2) Dem Landespräsidium gehören an:

(1.-3.)

  1. die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, sofern eine Wahl erfolgt ist,
  2. die stellvertretende Generalsekretärin oder der stellvertretende Generalsekretär, sofern eine Wahl erfolgt ist,
  3. drei weitere, vom Landesvorstand aus seiner Mitte zu wählende Mitglieder.
Beschluss-PDF: