B1 Berufliche Bildung junger Geflüchteter in Nürnbergs Berufsschulen

Status:
Nicht abgestimmt

Um den Lern- und Integrationserfolg in den Berufsintegrationsklassen für Geflüchtete und Migranten zu steigern sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden und gegebenenfalls die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden:

  1. Bildung kleinerer Klassen bis maximal 20 Schülerinnen und Schülern
  2. Verlängerung der Spracherwerbsphase für Schülerinnen und Schüler, die zu geringe Vorkenntnisse für den Spracherwerb mitbringen und solchen, die als Analphabeten eingestuft werden können.
  3. Supervision für Lehrkräfte in den Berufsintegrationsklassen
Begründung:

Die Stadt Nürnberg tut viel für die sprachliche und berufliche Bildung junger Geflüchteter. In etwa 70 Berufsintegrationsklassen werden junge Menschen aus vielen europäischen und nichteuropäischen Herkunftsländern unterrichtet. Dieser Unterricht stellt an Schülerinnen und Schüler hohe Anforderungen, genauso an die Lehrkräfte, die sich hier engagieren.

Unter den Schülerinnen und Schülern wachsen durch Stress in der Schule, Familie und mit den Behörden Frustration und Gewaltbereitschaft.

Zur Verbesserung der Situation in den Berufsschulen mit BIK-Klassen sollten deshalb die vorgeschlagenen Änderungen in der schulischen Praxis vollzogen werden.

Zu 1: Die derzeitigen Klassenstärken von mehr als 20 Schülerinnen und Schülern stellen eine Einschränkung bei der Lern- und Lehrmöglichkeiten dar. Bei dem normalerweise vorliegenden Leistungsgefälle bei Eintritt in den Schulalltag ist es eine extreme Anforderung an die Lehrkräfte, allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. Das Ausgrenzen von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern geschieht hier schneller, was pädagogisch zwar nicht gewünscht, aber im Alltag der großen Klassen kaum zu vermeiden ist.

Kleinere Klassen können den Stress und die Spannungen unter der Schülerschaft vermindern und ein friedlicheres Zusammenleben bewirken. Sollte es genügend kleine Klassen mit ca. 15 bis 18 Schülerinnen und Schülern geben, ist der Stressfaktor auch bei sehr gemischten Klassen geringer und die vorgeschlagene Trennung von Geflüchteten und Migrantinnen sowie Migranten aus dem europäischen Raum könnte entfallen.

Zu 3: Die Vielzahl der Problemlagen bei den Schülerinnen und Schülern belastet die Lehrkräfte, behindert die Vermittlung von Lerninhalten und hat Auswirkungen auf die psychische Stabilität des Lehrkörpers. Deshalb muss es für die Lehrkräfte, die es wünschen, Supervision geben.

Zu 4: Die Schülerschaft bringt ein enormes Potential an Konflikten und Problemen mit. Diese liegen in der Person der jungen Menschen (z.B. Traumatisierung), in deren Umfeld, wie etwa in der Familiensituation oder der Unterbringung in einem Heim und nicht zuletzt durch einen ungeklärten Aufenthaltsstatus und Anforderungen seitens deutscher Behörden. Lehrkräfte können sich nicht ausschließlich auf den zu vermittelnden Stoff konzentrieren, sondern bekommen die Problemlagen der jungen Menschen mit, was häufig eine besondere psychische Belastung des Lehrpersonals nach sich zieht.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Berufliche Bildung junger Geflüchteter in Berufsschulen

Antrag:
Um den Lern- und Integrationserfolg in den Berufsintegrationsklassen für Geflüchtete und Migranten zu steigern sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden und gegebenenfalls die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden:

  1. Bildung kleinerer Klassen bis maximal 20 Schülerinnen und Schülern
  2. Verlängerung der Spracherwerbsphase für Schülerinnen und Schüler, die zu geringe Vorkenntnisse für den Spracherwerb mitbringen und solchen, die als Analphabeten eingestuft werden können.
  3. Supervision für Lehrkräfte in den Berufsintegrationsklassen