M1 Berufliche Bildung junger Geflüchteter in den Berufsschulen

Die Rahmenbedingungen zur Berufsausbildung für junge Geflüchtete sollen erleichtert werden. Bestehende Regelungen sollen eingehalten werden, um den beruflichen Eingliederungsprozess zu ermöglichen und zu sichern:

 

  1. Erleichterte Zustimmung der Ausländerbehörden zur Genehmigung von Ausbildungsverhältnissen
  2. Genehmigung der Beschäftigung nach dem Ausbildungsabschluss für mindestens zwei weitere Jahre (3 + 2 Regelung) durch die staatlichen Behörden. Dies hilft zur Vertiefung des erworbenen Wissens und stabilisiert die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeit. Zudem sind die Ausbildungsbetriebe dann eher bereit, solche Ausbildungsverhältnisse einzugehen.

 

Begründung:

Die aktuelle Praxis der Bayerischen Staatsregierung zielt darauf ab, junge Geflüchtete eher davon abzuhalten in Deutschland zu bleiben, als ihnen einen Anreiz zum Bleiben in Deutschland zu geben. So werden viele Ausbildungsverhältnisse, die mit Betrieben angebahnt werden, nicht genehmigt. Begonnene Ausbildungen unterliegen der Gefahr, dass je nach Aufenthaltsstatus mit einer Abschiebung während der Ausbildung gerechnet werden muss.

 

Eine Vielzahl von Unternehmen ist bereit, sich auf das Wagnis einer Ausbildung von Geflüchteten einzulassen. Dazu bedarf es viel Überzeugungsarbeit und Geduld seitens der Vermittlerinnen und Vermittler. Wenn dann durch staatliches Handeln diese Ausbildungsverhältnisse abgebrochen werden müssen, ist die vorher geleistete Akquise- und Überzeugungsarbeit vergebens. Das schafft Frustration auf allen Seiten. Eine Reihe von Ausbildungsbetrieben lehnt deshalb mittlerweile einen Neuabschluss weiterer Ausbildungsverhältnisse ab. Das Vertrauen in den Staat sinkt. Die einst gegebenen Versprechen werden gebrochen.

 

Auch die Unsicherheit, ob man nach der Ausbildung seinen gelernten Beruf noch weiter ausüben darf, senkt die Lernmotivation der Azubis. Die einst versprochene Regelung, nach drei Jahren Berufsausbildung noch zwei weitere Jahre im Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt werden zu können, und in seinem Beruf Erfahrungen zu sammeln, wird seitens der Staatsregierung nicht praktiziert.

 

Unternehmen brauchen Fachkräfte. Um den Bedarf der Wirtschaft zu decken, wäre das Potential der hier lebenden Geflüchteten eine Fundgrube für gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch über den Tag hinaus, denn viele zeigen eine hohe Lernbereitschaft und das nötige Durchhaltevermögen.

 

 

 

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Gesetzeslage