RAG12 Bayern transparent – Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene

Die Rolle der Bürger*innen in einer Demokratie beschränkt sich nicht nur auf einen alle paar Jahre stattfindenden Wahlgang. Die politische Beteiligung ist eine tragende Säule der Demokratie, ohne die deren Fundament bröckelig wird. Neben der Mitwirkung in Parteien oder Verbänden ist die Teilnahme am politischen Diskurs ebenso wichtig: durch Nachfragen, Diskussionen und indem Forderungen und Wünsche an die politischen Vertreter*innen und gewählten Repräsentant*innen herangetragen werden, können sich Bürger*innen einbringen und ihre Kontrollfunktion ausüben.

Zur Umsetzung der Kontrollfunktion ist eines besonders wichtig: Informationen! Der Bevölkerung sollten Informationen über öffentlichen Angelegenheiten ihrer Kommune, Landes- und Bundesbehörden zugänglich sein. Man soll erfahren können, welche Verträge mit welchen Konditionen etwa ein Land in Sachen Stromversorgung geschlossen hat (Verträge der Daseinsvorsorge), welche wesentlichen Regelungen für erteilte Baugenehmigungen getroffen wurden oder welche Ergebnisse bei der letzten Messung der Feinstaubbelastung festgestellt wurden. Warum diese und ähnliche Informationen relevant sind? Bürger*innen sollen auf Grundlage dieser Informationen politische Entscheidungen nachvollziehen können und Klarheit über Verwaltungsvorgänge erhalten. Falls die Nachvollziehbarkeit nicht gegeben ist, sollen sie dadurch notwendige Informationen etwa für eine Bürgerinitiative erhalten. Des Weiteren können sich Journalist*innen bei ihrer Berichterstattung dadurch auf sicheres Datenmaterial stützen und außerdem erschwert mehr Transparenz Korruption und Bestechungsversuche.

Dabei ist es wichtig, den Informationszugang möglichst barrierefrei und leicht zugänglich zu machen. Informationen über öffentliche Angelegenheiten sollen selbstverständlich den Bürger*innen zugänglich sein und nicht – wie es in vielen Kommunen und Ländern der Fall ist – von formell korrekt gestellten Anfragen an Parlamente und Behörden und damit zusammenhängend mit langen Wartezeiten abhängen.

Um den Zugang zu Informationen der Bundesbehörden zu verbessern, wurde 2006 das Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Dieses gilt aber nur für die Bundesbehörden. Die Landesparlamente müssen eigene Informationsfreiheitsgesetze einführen, um auch die Zugänglichkeit zu Informationen der Landesbehörden zu verbessern. Neben Hessen, Niedersachsen und Sachsen fehlt auch noch in Bayern ein entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene. Dass dies den Vorstellungen von moderner Demokratie und Teilhabe vieler Bürgerinnen und Bürger im Freistaat nicht entspricht, wird durch einen Blick auf die bayerischen Kommunen sichtbar: ca. 80 Kommunen im Freistaat haben Satzungen zur Informationsfreiheit ihrer kommunalen Einrichtungen erlassen, darunter mit München, Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Würzburg, Ingolstadt und Fürth beinahe alle Großstädte.

Wir fordern ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern. Mit einem solchen Gesetz wird das Recht auf Informationsfreiheit umgesetzt. Bei der Umsetzung ist die Einhaltung des Datenschutzes unbedingt zu wahren sowie eine barrierefreie Zugänglichkeit der Informationen – dass keine Kosten für Bürger*innen anfallen dürfen, ist dabei selbstverständlich.

Empfehlung der Antragskommission:
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