RAG17 Aufgaben des Landesvorstands

Ersetze §15 durch:

„Der Landesvorstand hat neben den in dieser Satzung an anderer Stelle oder im Organisationsstatut des SPD genannten Rechte und Pflichten die folgenden Aufgaben:

  1. Er bereitet die Landesparteitage und Kleinen Landesparteitage vor und beruft sie ein.
  2. Er vollzieht die Beschlüsse des Landesparteitages und gibt diesem Rechenschaft.
  3. Er berät und verabschiedet die ihm vom Landesparteitag überwiesenen Anträge.
  4. Er nimmt die Aufgaben und Rechte des Landesverbands wahr, solange sie nicht ausdrücklich dem Landesparteitag vorbehalten sind.
  5. Er beschließt auf der Grundlage des Parteiprogramms und der programmatischen Beschlüsse der Landesparteitage und Kleinen Landesparteitage die Politik der BayernSPD.
  6. Er berät und unterstützt das Landespräsidium.
  7. Er koordiniert die Arbeit der Europaabgeordneten, der Landesgruppe im Deutschen Bundestag, der Landtagsfraktion, der Bezirkstagsfraktionen und den kommunalen Spitzen der SPD in Bayern.
  8. Er schlägt Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen auf Bundesparteitagen vor und bestimmt die Vertreterinnen und Vertreter des Landesverbands in den Kommissionen und Ausschüssen des Parteivorstandes.
  9. Er beschließt den Landeshaushalt, den Stellenplan und die mittelfristige Finanzplanung, berät und bestätigt die Jahresrechnung.
  10. Er berät und beschließt über die Vorlagen der Landeskontrollkommission und nimmt den Bericht der Prüfung durch den Parteivorstand sowie den Rechenschaftsbericht nach dem Parteiengesetz zur Kenntnis.
  11. Er verleiht die Georg-von-Vollmar-Medaille und die Helmuth-Rothemund-Medaille.“
    Empfehlung der Antragskommission:
    Annahme
    Barrierefreies PDF:
    Beschluss: Annahme
    Text des Beschlusses:

    Ersetze §15 durch:

    „Der Landesvorstand hat neben den in dieser Satzung an anderer Stelle oder im Organisationsstatut des SPD genannten Rechte und Pflichten die folgenden Aufgaben:

    1. Er bereitet die Landesparteitage und Kleinen Landesparteitage vor und beruft sie ein.
    2. Er vollzieht die Beschlüsse des Landesparteitages und gibt diesem Rechenschaft.
    3. Er berät und verabschiedet die ihm vom Landesparteitag überwiesenen Anträge.
    4. Er nimmt die Aufgaben und Rechte des Landesverbands wahr, solange sie nicht ausdrücklich dem Landesparteitag vorbehalten sind.
    5. Er beschließt auf der Grundlage des Parteiprogramms und der programmatischen Beschlüsse der Landesparteitage und Kleinen Landesparteitage die Politik der BayernSPD.
    6. Er berät und unterstützt das Landespräsidium.
    7. Er koordiniert die Arbeit der Europaabgeordneten, der Landesgruppe im Deutschen Bundestag, der Landtagsfraktion, der Bezirkstagsfraktionen und den kommunalen Spitzen der SPD in Bayern.
    8. Er schlägt Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen auf Bundesparteitagen vor und bestimmt die Vertreterinnen und Vertreter des Landesverbands in den Kommissionen und Ausschüssen des Parteivorstandes.
    9. Er beschließt den Landeshaushalt, den Stellenplan und die mittelfristige Finanzplanung, berät und bestätigt die Jahresrechnung.
    10. Er berät und beschließt über die Vorlagen der Landeskontrollkommission und nimmt den Bericht der Prüfung durch den Parteivorstand sowie den Rechenschaftsbericht nach dem Parteiengesetz zur Kenntnis.
    11. Er verleiht die Georg-von-Vollmar-Medaille und die Helmuth-Rothemund-Medaille.“
    Beschluss-PDF: