Ersetze §15 durch:
„Der Landesvorstand hat neben den in dieser Satzung an anderer Stelle oder im Organisationsstatut des SPD genannten Rechte und Pflichten die folgenden Aufgaben:
- Er bereitet die Landesparteitage und Kleinen Landesparteitage vor und beruft sie ein.
- Er vollzieht die Beschlüsse des Landesparteitages und gibt diesem Rechenschaft.
- Er berät und verabschiedet die ihm vom Landesparteitag überwiesenen Anträge.
- Er nimmt die Aufgaben und Rechte des Landesverbands wahr, solange sie nicht ausdrücklich dem Landesparteitag vorbehalten sind.
- Er beschließt auf der Grundlage des Parteiprogramms und der programmatischen Beschlüsse der Landesparteitage und Kleinen Landesparteitage die Politik der BayernSPD.
- Er berät und unterstützt das Landespräsidium.
- Er koordiniert die Arbeit der Europaabgeordneten, der Landesgruppe im Deutschen Bundestag, der Landtagsfraktion, der Bezirkstagsfraktionen und den kommunalen Spitzen der SPD in Bayern.
- Er schlägt Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen auf Bundesparteitagen vor und bestimmt die Vertreterinnen und Vertreter des Landesverbands in den Kommissionen und Ausschüssen des Parteivorstandes.
- Er beschließt den Landeshaushalt, den Stellenplan und die mittelfristige Finanzplanung, berät und bestätigt die Jahresrechnung.
- Er berät und beschließt über die Vorlagen der Landeskontrollkommission und nimmt den Bericht der Prüfung durch den Parteivorstand sowie den Rechenschaftsbericht nach dem Parteiengesetz zur Kenntnis.
- Er verleiht die Georg-von-Vollmar-Medaille und die Helmuth-Rothemund-Medaille.“
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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Barrierefreies PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Ersetze §15 durch:
„Der Landesvorstand hat neben den in dieser Satzung an anderer Stelle oder im Organisationsstatut des SPD genannten Rechte und Pflichten die folgenden Aufgaben:
- Er bereitet die Landesparteitage und Kleinen Landesparteitage vor und beruft sie ein.
- Er vollzieht die Beschlüsse des Landesparteitages und gibt diesem Rechenschaft.
- Er berät und verabschiedet die ihm vom Landesparteitag überwiesenen Anträge.
- Er nimmt die Aufgaben und Rechte des Landesverbands wahr, solange sie nicht ausdrücklich dem Landesparteitag vorbehalten sind.
- Er beschließt auf der Grundlage des Parteiprogramms und der programmatischen Beschlüsse der Landesparteitage und Kleinen Landesparteitage die Politik der BayernSPD.
- Er berät und unterstützt das Landespräsidium.
- Er koordiniert die Arbeit der Europaabgeordneten, der Landesgruppe im Deutschen Bundestag, der Landtagsfraktion, der Bezirkstagsfraktionen und den kommunalen Spitzen der SPD in Bayern.
- Er schlägt Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen auf Bundesparteitagen vor und bestimmt die Vertreterinnen und Vertreter des Landesverbands in den Kommissionen und Ausschüssen des Parteivorstandes.
- Er beschließt den Landeshaushalt, den Stellenplan und die mittelfristige Finanzplanung, berät und bestätigt die Jahresrechnung.
- Er berät und beschließt über die Vorlagen der Landeskontrollkommission und nimmt den Bericht der Prüfung durch den Parteivorstand sowie den Rechenschaftsbericht nach dem Parteiengesetz zur Kenntnis.
- Er verleiht die Georg-von-Vollmar-Medaille und die Helmuth-Rothemund-Medaille.“
Beschluss-PDF: